Das schmälert deutlich die Möglichkeit eine auskömmliche Rücklage wieder aufzubauen. Damit würde die Bundesregierung zudem auf Beitragsgelder zugreifen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu:
"Die Bundesagentur für Arbeit ist mit ihren Leistungen ein wichtiger Sicherheitsanker des Sozialstaats. Gerade in der Corona-Krise hat sie Großes geleistet: für die Stabilität der gesamten Gesellschaft und für die Lebensentwürfe und Erwerbsbiographien einzelner Menschen. Wenn die Ampel-Koalition jetzt den Rotstift ansetzt und Bundeszuschüsse aus der Zeit der Pandemie zurückfordert, bricht sie ein gegebenes Versprechen – und das zulasten der Beitragszahler*innen. Der Bundesagentur für Arbeit Geld wegnehmen, ist nicht Sparen, sondern das Verschieben von Problemen in die Zukunft. Die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur lebt von der zuverlässigen Finanzierung und muss für kommende Krisen wieder eine Rücklage aufbauen. Aus dieser Verantwortung darf sich die Bundesregierung nicht verabschieden."
Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu:
"Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sind kein Sparbuch. Die Bundesregierung kann nicht auf die Beitragskasse nach Belieben zugreifen. Der Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit war notwendig, um die finanziellen Belastungen für die Gesellschaft infolge der Corona Pandemie abzufedern. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben in schweren Krisen müssen auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Den Zuschuss nach Jahren in willkürlicher Höhe wieder einzufordern ist das Gegenteil von verlässlichem Regierungshandeln."
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