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Revival Gold Inc. (TSXV: RVG, OTCQX: RVLGF) („Revival Gold“ oder das „Unternehmen“ – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/revival-gold-inc/) freut sich bekannt zu geben, dass es die erste Tranche (die „erste Tranche“) seiner zuvor angekündigten, nicht vermittelten Privatplatzierung von bis zu 11.000.000 Einheiten des Unternehmens (die „Einheiten“) zu einem Preis von 0,35 $ pro Einheit (der „Ausgabepreis“) für einen gesamten Bruttoerlös von bis zu 3.850.000 $ (das „Emissionsangebot“) abgeschlossen hat. Im Rahmen der ersten Tranche wurden insgesamt 6.234.644 Einheiten zum Ausgabepreis für einen Bruttoerlös von 2.182.125 $.
Jede Einheit besteht aus einer (1) Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) und einem halben (0,5) Stammaktienkaufwarrant (jeder ganze Warrant ein „Warrant“). Jeder Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von sechsunddreißig (36) Monaten nach Abschluss des Emissionsangebots ausgeübt und zu einem Preis von 0,45 $ gegen eine (1) Stammaktie (eine „Warrant-Aktie“) zu eingelöst werden.
„Wir freuen uns über den Abschluss einer ersten Tranche der geplanten Privatplatzierung von Revival Gold und rechnen damit, dass wir den Rest im Dezember abschließen werden“, so Hugh Agro, President und CEO.
Der Nettoerlös aus dem Emissionsangebot wird zur Finanzierung der laufenden Exploration und Erschließung des unternehmenseigenen Goldprojekts Beartrack-Arnett („Beartrack-Arnett“) im Lemhi County in Idaho sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der ersten Tranche zahlte das Unternehmen an bestimmte Vermittler Provisionen in Höhe von insgesamt 91.038 $ in bar und 260.108 Vermittler-Warrants (die „Vermittler-Warrants“). Jeder Vermittler-Warrant berechtigt seinen Inhaber zum Kauf einer (1) Stammaktie (eine „Vermittler-Warrant-Aktie“) zu einem Ausübungspreis von 0,35 $ pro Vermittler-Warrant-Aktie für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten ab Abschluss der ersten Tranche.
Das Emissionsangebot und der Abschluss der ersten Tranche unterliegen bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange („TSXV“). Alle im Zusammenhang mit dem Angebot ausgegebenen und ausgebbaren Wertpapiere sind an eine Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum gebunden. Alle Dollarbeträge einschließlich des Symbols „$“ bedeuten kanadische Dollar.
Hugh Agro, CEO und Direktor des Unternehmens, (der „Insider“) erwarb 100.000 Einheiten im Rahmen der ersten Tranche des Emissionsangebots. Diese Ausgabe von Einheiten an den Insider stellt eine „Transaktion mit verbunden Parteien“ (Related Party Transaction) im Sinne der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) dar. Das Unternehmen geht davon aus, dass es sich auf Ausnahmen von den Anforderungen bezüglich der Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre und der formalen Bewertung gemäß Abschnitt 5.5(a) bzw. 5.7(1)(a) von MI 61-101 berufen kann, da die Beteiligung des Insiders an dem Angebot 25 % des Marktwerts der Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt.
Die angebotenen Wertpapiere wurden und werden weder gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) noch nach den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act und aller geltender einzelstaatlicher Wertpapiergesetze vor oder die Anforderungen einer geltenden Ausnahmeregelung hiervon werden eingehalten. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für diese Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar, noch dürfen die Wertpapiere in einem Rechtssystem verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.
Über Revival Gold Inc.
Revival Gold ist ein wachstumsorientiertes Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen. Das Unternehmen baut das Goldprojekt Beartrack-Arnett im US-Bundesstaat Idaho aus.
Beartrack-Arnett ist der größte ehemalige Goldproduktionsbetrieb in Idaho. Das Projekt profitiert von einer umfangreichen bestehenden Infrastruktur und war Gegenstand einer vor kurzem durchgeführten Vormachbarkeitsstudie, die sich mit der möglichen Wiederaufnahme der Goldproduktion im Tagebau mit Haufenlaugung befasste.
Seit der Wiederzusammenführung der Konzessionsflächen bei Beartrack-Arnett im Jahr 2017 konnte Revival Gold eine der größten Neuentdeckungen von Gold in den Vereinigten Staaten in den letzten zehn Jahren verbuchen. Der Mineralisierungstrend bei Beartrack hat eine Länge von mehr als fünf Kilometer und ist in Streichrichtung und in der Tiefe offen. Die Mineralisierung bei Arnett ist in allen Richtungen offen.
Zusätzliche Veröffentlichungen, einschließlich der Geschäftsberichte, technischen Berichte, Pressemitteilungen, sowie andere Informationen über das Unternehmen erhalten Sie über www.revival–gold.com oder bei SEDAR+ unter www.sedarplus.com.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Hugh Agro, President & CEO oder Melisa Armand, Manager Investor Relations Telefon: (416) 366-4100 oder E-Mail: info@revival-gold.com
Vorsorglicher Hinweis
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSXV als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung und „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US-amerikanischen Wertpapiergesetzgebung (zusammen „zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine historischen Fakten dar. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören Schätzungen und Aussagen, die die zukünftigen Pläne, Zielsetzungen oder Ziele des Unternehmens beschreiben, einschließlich Aussagen, die besagen, dass das Unternehmen oder das Management das Eintreten eines bestimmten Zustands oder Ergebnisses erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind möglicherweise an Begriffen wie „glaubt“, „erwartet“, „rechnet mit“, „schätzt“, „kann“, „könnte“, „würde“, „wird“, oder „plant“ zu erkennen. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß inhärenten Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Obwohl diese Aussagen auf den Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von jenen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zählen unter anderem Aussagen zu der erwarteten Finanzierung, einschließlich ihres maximalen Umfangs, des erwarteten Zeitpunkts des Abschlusses der Finanzierung, der Fähigkeit, die Finanzierung zu den hierin angegebenen Bedingungen oder überhaupt abzuschließen, der erwarteten Verwendung des Nettoerlöses aus der Finanzierung, des Erhalts aller erforderlichen Genehmigungen für die Finanzierung, die Zielsetzungen, Ziele und Zukunftspläne des Unternehmens sowie Absichtserklärungen, die Auswirkungen der Explorationsergebnisse, Mineralressourcen-/Reservenschätzungen und deren wirtschaftliche Analyse, Explorations- und Minenerschließungspläne, der Zeitpunkt des Beginns des operativen Betriebs, Schätzungen der Marktbedingungen und Aussagen zu den Ergebnissen der Vormachbarkeitsstudie, einschließlich der voraussichtlichen Kapital- und Betriebskosten, zu den Ergebnissen der Vormachbarkeitsstudie, einschließlich der voraussichtlichen Kapital- und Betriebskosten, der laufenden Kosten, des Kapitalwerts, des internen Zinsfußes, der Amortisationsdauer, der Prozesskapazität, der durchschnittlichen jährlichen Metallproduktion, der durchschnittlichen Prozessgewinnungsraten, der Konzessionserneuerung, der Genehmigung des Projekts, der voraussichtlichen Abbau- und Verarbeitungsmethoden, des vorgeschlagenen Produktionsplans der Vormachbarkeitsstudie und des Metallproduktionsprofils, der voraussichtlichen Bauzeit, der voraussichtlichen Lebensdauer der Mine, der voraussichtlichen Gewinnungsraten und Gehalte, der voraussichtlichen Produktionsraten, der Infrastruktur, der Sozial- und Umweltverträglichkeitsstudien, der Verfügbarkeit von Arbeitskräften, der Steuersätze und der Rohstoffpreise, die die Erschließung des Projekts unterstützen würden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von solchen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen unter anderem die Nichtidentifizierung von Mineralressourcen, die Nichtumwandlung von geschätzten Mineralressourcen in Reserven, die Unfähigkeit, die Modellierung und die Annahmen, auf denen die Interpretation der Ergebnisse basiert, nach weiteren Tests aufrechtzuerhalten, die Unfähigkeit, eine Machbarkeitsstudie abzuschließen, die eine Produktionsentscheidung empfiehlt, der vorläufige Charakter der metallurgischen Testergebnisse, Verzögerungen bei der Erlangung oder Nichterteilung der erforderlichen behördlichen, umweltrechtlichen oder sonstigen Projektgenehmigungen, Änderungen der behördlichen Anforderungen, politische und soziale Risiken, Ungewissheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Kosten der in Zukunft benötigten Finanzmittel, Ungewissheiten oder Herausforderungen im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten an den Mineralien in den Projekten des Unternehmens, Änderungen an den Aktienmärkten, Inflation, Änderungen der Wechselkurse, Schwankungen der Rohstoff- und insbesondere der Goldpreise, Verzögerungen bei der Entwicklung von Projekten, Verzögerungen bei der Erschließung von Projekten, Kapital-, Betriebs- und Sanierungskosten, die erheblich von den Schätzungen abweichen, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital, Unfälle und Arbeitskonflikte sowie andere Risiken, die mit der Mineralexplorations- und -erschließungsbranche verbunden sind, die Unfähigkeit, zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Barmittel oder die Erlöse aus einem Angebot von Wertpapieren des Unternehmens verwendet, die Unfähigkeit, die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens vorherzusagen und ihnen entgegenzuwirken, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der Auswirkungen von COVID-19 auf die Rohstoffpreise, die Kapitalmarktbedingungen, die Beschränkung der Arbeitskräfte und des internationalen Reiseverkehrs sowie der Lieferketten, künftige klimatische Bedingungen, die Entdeckung neuer, großer, kostengünstiger Mineralvorkommen, das allgemeine Niveau der weltweiten Wirtschaftsaktivität, Katastrophen oder Umwelt- oder Klimaereignisse, die die Infrastruktur beeinträchtigen, von der das Projekt abhängt, sowie jene Risiken, die in den auf SEDAR+ hinterlegten öffentlichen Dokumenten des Unternehmens beschrieben sind. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zugrunde liegen, angemessen sind, sollte kein ungebührliches Vertrauen in diese Informationen gesetzt werden, da sie lediglich zum Datum dieser Pressemeldung Gültigkeit haben. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse im zeitlich vorgegebenen Rahmen bzw. überhaupt eintreten. Für eine detailliertere Erörterung einiger der Faktoren, die den zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegen, sowie der Risiken, die sich auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirken könnten, die in den in dieser Präsentation enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten Erwartungen zu erfüllen, wird ausdrücklich auf das jüngste Jahresinformationsblatt verwiesen, das auf SEDAR+ veröffentlicht wurde. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Erkenntnisse, zukünftiger Ereignisse bzw. sonstiger Umstände zu aktualisieren oder zu korrigieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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