Zu der Verabschiedung der Novelle der Bauordnung von Senator Gaebler kommentiert Juliana Schlaberg, Naturschutzreferentin des NABU Berlin: „Wir sind massiv verärgert über die Entscheidung von Senator Gaebler, die Paragrafen § 8a und § 45a aus der Bauordnung zu streichen. Mit allen Mitteln will Gaebler wohl Durchsetzungskraft beim Thema Bauen demonstrieren, die ihm bislang fehlt – auf Kosten von Arten- und Naturschutz! Denn die Maßnahmen hätten niemandem weh getan, sondern für kostengünstige und planbare Umsetzungen in der Baubranche gesorgt. Jetzt muss die Bauherrschaft wahrscheinlich flächendeckend Niststätten für Vögel und Fledermäuse teuer nachrüsten und viele weitere Vögel werden an Glasflächen verenden.“

Hintergrund

Der NABU Berlin hatte gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden von Beginn der Novellierungsphase gefordert, dass Arten- und Naturschutz in die neue Bauordnung mitaufgenommen wird. Die daraus entstandenen und mit dem vergangenen Senat bereits vereinbarten Paragrafen § 8a und § 45a wurden nun vollständig nicht in die Bauordnung mitaufgenommen. Darin enthalten waren mehr Begrünung von Dachflächen und Grundstücken, ein besserer Schutz vor Vogelschlag an Glasflächen, die verbindliche Anbringung von Niststätten für Vögel und Fledermäuse, weniger Lichtverschmutzung und eine rechtssichere Verbotsmöglichkeit von Schottergärten. Auch das Erstellen eines Rückbaukonzepts verpflichtend zu machen, um bei Abrissen Ressourcen maximal zu schützen, hat es nicht in die neue Bauordnung geschafft.

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