In Sachsen gibt es aktuell rund 150.000 schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter – zwischen 15 und 65 Jahren. Ein Teil dieser Menschen geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ein anderer Teil sucht diese noch, arbeitet in einer Werkstatt oder nimmt an Fördermaßnahmen teil. Insgesamt zeigt sich, dass immer mehr sächsische Unternehmen die Potentiale von Menschen mit Beeinträchtigungen erkannt haben und nutzen. So beschäftigen beispielsweise drei Viertel aller dazu verpflichteten Betriebe mehr als 46.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Ein Viertel der sächsischen Arbeitgeber tun das nicht. Das belegt, dass für sie die Potenziale noch ungenutzt sind – obwohl Menschen mit Behinderung meist gut ausgebildet und leistungsfähig sind. Eine Tatsache, die anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember noch einmal betont werden muss, zumal die Arbeitsagenturen und Jobcenter das ganze Jahr über Inklusion auf dem sächsischen Arbeitsmarkt ausbauen. 

„Die Förderung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen finanziell und beratend, damit Inklusion gut gelingt und für jeden nicht anders, sondern ganz normal ist. Wir wissen durch unsere tägliche Arbeit, dass die Integration von schwerbehinderten Menschen viele Chancen bietet. Mit geeigneten Arbeitshilfen, die Arbeitsagenturen und Integrationsämter finanzieren, können Menschen mit Behinderungen volle Leistung bringen – nicht zuletzt dank des technischen Fortschritts und der Digitalisierung. Besonders vor dem Hintergrund der aktuell hohen und künftig weiter steigenden Nachfrage an Fachkräften ist das Potential von Menschen mit Behinderung noch längst nicht in allen Teilen der Wirtschaft gut genug erkannt und genutzt“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA). 

  • Drei Viertel aller dazu verpflichteten Unternehmen beschäftigen behinderte Menschen

Die aktuellste Statistik für das Jahr 2021 belegt: Die Beschäftigungssituation von behinderten Menschen in Sachsen bleibt auf relativ hohem Niveau stabil. So waren damals insgesamt 46.609 schwerbehinderte und gleichgestellte Frauen und Männer in Betrieben mit zwanzig und mehr Arbeitsplätzen beschäftigt. Das waren im Vergleich zu 2020 insgesamt 131 weniger Beschäftigungsverhältnisse. Im Zehnjahresvergleich war das jedoch der zweithöchste Stand. Im Jahr 2011 waren in Sachsen 8.775 weniger behinderte Menschen in Betrieben beschäftigt, die eine Beschäftigungspflicht zu erfüllen haben. Das entspricht einem Anstieg um 23 Prozent. 

Betriebe mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen (Soll-Quote). Von den im Jahr 2021 insgesamt 8.778 Arbeitgebern, die der Beschäftigungspflicht unterliegen, haben 38,7 Prozent (3.397 Arbeitgeber) ihre Beschäftigungspflicht erfüllt. 2.010 Unternehmen haben sogar mehr behinderte Menschen beschäftigt und lagen über der 5-Prozent-Marke – das war jeder fünfte Arbeitgeber. 

Weitere 3.169 Arbeitgeber haben behinderte Menschen beschäftigt (36,1 Prozent), aber dadurch ihre Beschäftigungspflicht noch nicht erfüllt. Insgesamt 2.212 Arbeitgeber (jeder vierte beschäftigungspflichtige Betrieb) nutzen noch nicht die Potenziale von Menschen mit Handicap und beschäftigen keine behinderten Menschen. Stattdessen zahlen mehr als die Hälfte der beschäftigungspflichtigen sächsischen Betriebe (61 Prozent) eine Ausgleichsabgabe, die monatlich für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz bis zu 360 Euro betragen kann. 

Arbeitgeber mit weniger als zwanzig zu zählenden Arbeitsplätzen sind nicht verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten und eine Meldung darüber zu erstatten. Jedoch wird die Anzahl schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Kleinbetrieben alle fünf Jahre aus einer repräsentativen Teilerhebung ermittelt. Die aktuellste Hochrechnung für das Jahr 2020 zeigt für Sachsen, dass rund 11.900 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen in sächsischen Kleinbetrieben einer Beschäftigung nachgehen. 

  • Arbeitslose Schwerbehinderte sind formal besser qualifiziert 

In Sachsen sind derzeit 130.000 Menschen arbeitslos gemeldet, darunter 8.400 schwerbehinderte (Stand: November 2023). Damit liegt deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit bei 6,5 Prozent. Menschen mit Behinderungen sind meist gut ausgebildete Fachkräfte und in vielen Bereichen der Wirtschaft einsetzbar. So haben von den aktuell 8.400 arbeitslosen Schwerbehinderten insgesamt 69 Prozent einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Damit waren

Menschen mit Beeinträchtigungen besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Von allen 130.031 arbeitslos gemeldeten Frauen und Männern haben 59 Prozent eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. 

„Vorurteile gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen können wir uns mit dem Blick auf die hohen Fachkräftebedarfe nicht mehr leisten. Es darf nicht darum gehen, wer etwas nicht kann, sondern wer worin besonders gut ist! Letztendlich ist die Leistungsfähigkeit entscheidend, nicht eine vorhandene Beeinträchtigung. Deshalb möchte ich bei den sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmern dafür werben, stärkenorientiert vorzugehen. Denn Menschen mit Behinderung bringen oft außergewöhnliche Talente und Stärken mit. Noch dazu können sie richtig eingesetzt für viele Teams eine große Bereicherung sein“, sagte Hansen weiter. 

  • Bundesagentur für Arbeit berät, fördert und unterstützt mit technischen Beratern

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten und unterstützen bei der Einstellung von Schwerbehinderten. Betriebe, die Menschen mit Handicap einstellen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten: zum Beispiel Lohnzuschüsse für mehrere Jahre bzw. Einstellungspauschalen. Zusätzlich unterstützen die Technischen Berater der Arbeitsagenturen bei der Planung, Beschaffung und Finanzierung von Arbeitshilfen im Betrieb, damit Schwerbehinderte ihre Leistungen ohne Einschränkungen erbringen können. 

  • Technische Berater

Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Diese Technischen Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung. 

  • Berater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte

Damit Menschen mit Behinderung bestmöglich unterstützt werden, kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Berater um sie. Ziel ist, Jugendliche und Erwachsene individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu können zusätzlich auch der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder der Technische Beratungsdienst hinzugezogen werden. 

  • Eingliederungszuschuss:

Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen. 

  • Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung:

Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden. 

  • Budget für Ausbildung

Menschen mit Behinderungen, die ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes haben, soll durch die Förderung der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung oder Fachpraktikerausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. 

  • Probebeschäftigung:

Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.

  • Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung (UB) bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderungen die Chance, auch ohne formale Abschlüsse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Wünsche aufzunehmen.

  • Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“:

Gefördert werden können Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Fördermittel werden vom Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Verfügung gestellt und können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen. 

  • Die sächsische Allianz Arbeit + Behinderung fördert Inklusion

Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 03. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern. Mehr zur Allianz unter https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/arbeit-plus-behinderung.html.   

Hintergrundinformationen:
Informationen für Arbeitgeber: https://www.arbeitsagentur.de/k/inklusion-bringt-weiter-arbeitgeber
Informationen für Arbeitnehmer: https://www.arbeitsagentur.de/k/inklusion-bringt-weiter-arbeitnehmer
[extern] – Informationen zur Ausgleichsabgabe: https://www.ksv-sachsen.de/ausgleichsabgabe.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
Frank Vollgold
Pressesprecher
Telefon: +49 (371) 9118-911
Fax: +49 (371) 9118-696
E-Mail: Frank.Vollgold2@arbeitsagentur.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel