Nach intensiven Verhandlungen hat die IG Metall einen Tarifabschluss für das Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk (SHK-Handwerk) in Niedersachsen erreicht. Die Einigung bedeutet ein spürbares Entgeltplus für die rund 35.000 Beschäftigten in der Branche. Im Konkreten sieht die Tarifverständigung folgende Eckpunkte vor: 

  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 800 Euro netto, in zwei Stufen im Januar und im April 2024
  • Die Entgelte erhöhen sich zum 01.04.2024 um 5 Prozent und zum 01.01.2025 um weitere 3 Prozent
  • Zudem steigt die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem Jahr 2024 dauerhaft um 10 Prozentpunkte, auf dann 60 Prozent eines Monatseinkommens
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen zwischen 50 und 110 Euro

Markus Wente, Verhandlungsführer der IG Metall, zeigt sich zufrieden über die erzielte Einigung mit der Arbeitgeberseite: „Wir konnten gemeinsam mit den Arbeitgebern eine tragfähige Lösung erzielen, die den berechtigten Interessen der Beschäftigten gerecht wird und den Kaufkraftverlust zumindest in Teilen ausgleicht. Damit kann das durch die Inflation gerissene Loch im Geldbeutel ein wenig entgegengewirkt und zugleich die Branche in Zeiten des Fachkräftebedarfes attraktiv gehalten werden!“

Wente betont die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen und angemessener Entgelte im Handwerk: „Die Beschäftigten im SHK-Handwerk sind die Klimahelden von Morgen, und es ist entscheidend, in ihre Zukunft zu investieren." Die Herausforderungen im SHK-Handwerk sind mannigfaltig, vor allem der Mangel an Arbeitskräften stellt eine große Hürde dar. „Zurzeit mangelt es den Betrieben weder an Arbeit, noch an Herausforderungen. Eine der größten Herausforderung ist dabei, genügend qualifizierte Personal zu rekrutieren, um die klimaneutrale Zukunft gemeinsam zu gestalten. Der Tarifabschluss beweist die Verantwortung beider Tarifparteien in dieser außergewöhnlichen Situation.“, so Wente.

Insgesamt profitieren rund 35.000 Beschäftigte in 3.500 Betrieben in Niedersachsen von dem Abschluss. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2025. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 12.12.2023.

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