Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien spielt eine zentrale Rolle darin. Die Nutzung von Wasserstoff statt Erdgas ist eine der möglichen Optionen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ordnet das Heizen mit Wasserstoff ein und erläutert, wie sinnvoll der Einbau einer „Wasserstoff-ready“-Heizung ist.

Wasserstoff als Hoffnungsträger

Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf außerhalb von Neubaugebieten zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. „Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent“, erläutert Jens Krumnow von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wasserstoff ist dabei der Hoffnungsträger, um zukünftig klimaschonend und ohne Ausstoß von Treibhausgasen mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen zu heizen.

„Wasserstoff-ready“ heißt nicht zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen

Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready" sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden. „Aktuell gibt es aber keine Heizungen zu kaufen, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können“, so Energieberater Jens Krumnow. Fachleute sprechen von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ab 2040 ausschließlich oder auch nur zu 60 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung des bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen mit 100 Prozent Wasserstoff heizen müssten.

Champagner der Energiewende

Wasserstoff ist zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Dies wird sich in den nächsten Jahren auch so schnell nicht ändern, da nur wenige Produktionsstätten existieren. Selbst bei einem Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten und einer größeren Verfügbarkeit wird im Gebäudebereich nur wenig Wasserstoff ankommen, da in der Industrie sowie im Luft- und Schwerlastverkehr ein noch viel größerer Bedarf besteht. „Wasserstoff ist der Champagner der Energiewende, da er ein knappes Gut ist und auch zukünftig vergleichsweise teuer bleiben wird“, so Jens Krumnow.

Vorsicht beim Kauf einer „Wasserstoff-ready“ Heizung

Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Gebäude in einem sogenannten „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch nicht. „Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist“, erklärt Energieberater Krumnow. Außerdem empfiehlt er eine unabhängige Energieberatung, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei allen Fragen rund um das Thema Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Interessierte vereinbaren unter 0331 – 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772 

Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine Vielzahl an kostenfreien Online-Vorträgen zum Thema Energie an. Die Veranstaltungen sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit über 900 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden private Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Ansprechpartner:
Presse
E-Mail: presse@vzb.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel