Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat in einem offiziellen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) detailliert auf die Herausforderungen hingewiesen, die Apotheken bei der Einführung des E-Rezepts erleben. Die Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA, Claudia Korf, hat in einem Schreiben an Susanne Ozegowski, Leiterin der Digitalisierungsabteilung des BMG, die Schwierigkeiten und mögliche Lösungsansätze für eine reibungslose Einführung des E-Rezepts skizziert.

Korf betonte, dass Apotheken grundsätzlich bereit für das E-Rezept seien, jedoch nach wie vor mit ungelösten Problemen konfrontiert seien. Ein zentraler Punkt ist die Datenqualität der Verordnungen, die durch FHIR-Verordnungsprofile und deren Interpretationsspielraum beeinträchtigt wird. Die ABDA fordert daher mehr Mitspracherecht für den Deutschen Apothekerverband (DAV) in den Verhandlungen zur technischen Ausgestaltung der E-Verordnung.

Ein weiterer kritischer Aspekt betrifft die Freitextfelder der E-Rezepte, die Raum für Interpretationen und Missbrauch bieten. Die ABDA schlägt vor, die Nutzung von Freitextfeldern zu minimieren und stattdessen die verpflichtende Nutzung strukturierter Daten zu fördern, um eine automatisierte Verarbeitung zu erleichtern.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die ABDA auch den Retaxationsmöglichkeiten der Kostenträger. Durch das E-Rezept eröffnen sich neue Möglichkeiten, die jedoch durch eine maximale Frist von einem Monat zur Retaxation begrenzt werden sollen, um Apotheken vor unverhältnismäßigen Gefahren zu schützen.

Weitere kritische Punkte sind eine mangelnde Rechtssicherheit, fehlende gesetzliche Vorgaben zur Visualisierung von E-Rezepten und die nicht ausreichende Verbindlichkeit des Referenzvalidators. Die ABDA appelliert an das BMG, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren, um eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Die ABDA hofft, dass ihre Anliegen in einem gemeinsamen Interesse an einer rechtssicheren, zeitnahen und nutzerorientierten bundesweiten Einführung des E-Rezepts Beachtung finden.

Kommentar:

Die Herausforderungen des E-Rezepts – Ein dringender Appell zur Zusammenarbeit

Der Brandbrief der ABDA an das Bundesgesundheitsministerium wirft einen kritischen Blick auf die aktuelle Situation rund um die Einführung des E-Rezepts. Die von Claudia Korf dargelegten Herausforderungen sind vielfältig und verdeutlichen, dass der Weg zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen noch mit einigen Stolpersteinen gepflastert ist.

Die betonte Bereitschaft der Apotheken für das E-Rezept wird durch konkrete Anlaufschwierigkeiten und ungelöste Probleme getrübt. Insbesondere die Datenqualität, Freitextfelder und Retaxationsmöglichkeiten stellen Hürden dar, die nicht leicht zu überwinden sind. Korf weist dabei nicht nur auf bestehende Probleme hin, sondern präsentiert auch konkrete Lösungsvorschläge.

Es ist entscheidend, dass die Apothekerschaft in die technischen Ausgestaltungen des E-Rezepts aktiv eingebunden wird. Der Appell nach mehr Mitspracherecht für den Deutschen Apothekerverband in den Verhandlungen zur technischen Ausgestaltung ist daher verständlich und sollte ernst genommen werden. Ebenso wichtig ist die Forderung nach einer Reduzierung der Freitextfelder zugunsten strukturierter Daten, um eine reibungslose automatisierte Verarbeitung zu gewährleisten.

Die ABDA macht zudem auf potenzielle Retaxationsrisiken aufmerksam und schlägt eine zeitliche Begrenzung vor, um Apotheken vor unverhältnismäßigen Gefahren zu schützen. Die genannten Punkte verdeutlichen, dass nicht nur die Apotheken, sondern auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf eine Modernisierung angewiesen sind, um die digitale Transformation im Gesundheitswesen erfolgreich voranzutreiben.

Es ist zu hoffen, dass der Brandbrief nicht nur als kritische Bestandsaufnahme, sondern als konstruktiver Aufruf zur Zusammenarbeit verstanden wird. Die Anliegen der ABDA sollten im Interesse aller Beteiligten ernsthaft geprüft und diskutiert werden, um eine effiziente und nutzerorientierte Einführung des E-Rezepts zu gewährleisten.

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