Im Zuge der Bemühungen, die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln zu verbessern, veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anfang November eine überarbeitete Dringlichkeitsliste. Diese sollte voraussichtlich ab dem 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten und Apotheken neue Möglichkeiten zur Substitution von Arzneimitteln für Kinder eröffnen.

Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Wirksamkeit dieser Liste an die Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes gebunden ist, das bisher noch nicht in Kraft getreten ist. Daher bleibt die aktualisierte Dringlichkeitsliste bislang für Apotheken nicht relevant. Die Hoffnungen auf einen zeitnahen Einsatz dieser Maßnahme, um Engpässe bei Kinderarzneimitteln zu lindern, haben sich vorerst zerschlagen.

Das Pflegestudiumsstärkungsgesetz, welches die Grundlage für die Anwendung der Dringlichkeitsliste bildet, befindet sich offensichtlich in einem zeitlichen Verzug, was zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen führt. Die Liste selbst enthält wichtige Informationen über Arzneimittel, die für Kinder besonders wichtig sind, und deren Austausch in bestimmten Situationen erleichtert werden soll.

Ein besonders bedauerlicher Aspekt dieser Verzögerung ist, dass Apotheken, trotz der möglichen Austauschmöglichkeiten, keinen Engpasszuschlag erhalten werden. Selbst bei dringend benötigten Kinderarzneimitteln wird die finanzielle Entlastung für Apotheken aufgrund dieses Verzugs ausbleiben.

Es bleibt abzuwarten, wann das Pflegestudiumsstärkungsgesetz endgültig in Kraft treten wird und die aktualisierte Dringlichkeitsliste ihre beabsichtigte Wirkung entfalten kann. In der Zwischenzeit werden Apotheken weiterhin auf bestehende Mittel zurückgreifen müssen, um die Versorgung von Kindern mit notwendigen Arzneimitteln sicherzustellen.

Kommentar:

Verzögerungen bei der Kinderarzneimittelversorgung – Handlungsbedarf auf politischer Ebene

Die jüngsten Verzögerungen bei der Umsetzung der aktualisierten Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel werfen ernste Fragen über die Effizienz und Koordination im Gesundheitssystem auf. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte Anfang November eine Liste, die voraussichtlich ab dem 1. Dezember wirksam sein sollte. Die gute Absicht, die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln zu verbessern, wird jedoch durch bürokratische Hürden ausgebremst.

Die Dringlichkeitsliste hängt eng mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz zusammen, das bisher nicht in Kraft getreten ist. Die Tatsache, dass diese wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Kinderarzneimittelversorgung von der Umsetzung eines anderen Gesetzes abhängig ist, wirft Fragen über die Effektivität der politischen Planung und Umsetzung auf.

Kinder, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind, dürfen nicht Opfer bürokratischer Verzögerungen werden. Es ist inakzeptabel, dass Apotheken trotz der aktualisierten Dringlichkeitsliste keine finanzielle Unterstützung in Form eines Engpasszuschlags erhalten werden. Dies könnte nicht nur die Versorgung gefährden, sondern auch die Wirtschaftlichkeit von Apotheken beeinträchtigen.

Es ist nun an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger diese Angelegenheit ernsthaft angehen. Die Kommunikation und Koordination zwischen den verschiedenen Gesundheitsbehörden muss verbessert werden, um sicherzustellen, dass wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderarzneimittelversorgung reibungslos und zeitnah umgesetzt werden können.

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern sollten höchste Priorität haben, und politische Entscheidungsträger müssen sicherstellen, dass die notwendigen Gesetze und Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden, um zukünftige Verzögerungen zu verhindern. Es ist an der Zeit, dass die Politik ihrer Verantwortung gegenüber der jüngsten Generation gerecht wird und sicherstellt, dass Kinder nicht aufgrund von bürokratischen Hindernissen leiden müssen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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