Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt, dass die Entscheider in Brüssel sich nach zähen Verhandlungen über die Ausgestaltung der Europäischen KI-Verordnung (AI Act) in der Nacht zu Samstag auf einen Kompromiss einigen konnten. Dazu BITMi-Präsident und Vorstandsvorsitzender Dr. Oliver Grün:

„Für den IT-Mittelstand stand bei der Ausgestaltung des AI Acts im Vordergrund, dass neben einem angemessenen Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gesundheit vor der missbräuchlichen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) deren große Chancen für Europas digitale Souveränität genutzt werden. Im Zentrum stand und steht für uns das Ziel, Europas Wettbewerbsfähigkeit in dieser bedeutenden Technologie zu sichern. Großes Potenzial für die Mitgestaltung dieser Zukunftstechnologie haben die innovativen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die die europäische KI-Branche prägen. Eine KI-Verordnung, die komplexe Auflagen und hohe Compliance-Kosten mit sich bringt, könnte diese KMU aber aus dem Wettbewerb drängen – besonders durch eine zu weite Auslegung der Einstufung von KI als ‚hochriskant‘. Diese Punkte gilt es genauer zu analysieren, sobald der finale Text vorliegt.

Positiv hervorzuheben ist die Einigung zur Regulierung von KI-Basismodellen, die eine unfaire Verteilung von Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette verhindern soll. Dazu sollen sehr große KI-Basismodelle, die mit einer Rechenleistung von über 10 hoch 25 trainiert wurden, strenger reguliert werden als Modelle mit geringerer Leistungsfähigkeit. Die derzeit schwächeren Modelle Europas fallen nicht darunter. Dies wird KMU Rechtssicherheit ermöglichen, wenn sie ihre Produkte auf diesen sehr großen Basismodellen aufbauen. Neben dieser klaren Abgrenzung der sehr großen Modelle sollte es aus Sicht des BITMi im finalen Text eine Deregulierung von kleineren Basismodellen geben, um deren Innovationskraft nicht einzudämmen.

Wichtig ist nun, dass im weiteren Verlauf technische Details sehr sorgfältig geklärt werden. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf der Praxistauglichkeit der konkreten Anforderungen für Marktteilnehmer liegen, damit die Umsetzung der KI-Verordnung innovationsfördernd wirkt und keinen Wettbewerbsnachteil für die heimische KI-Branche bedeutet.“

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