Sechsjährige Lehrgespräche zwischen Vertretern der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland – Baptisten und Brüdergemeinden (BEFG) in den Jahren 2017–2023 münden im Konsens, dass die unterschiedlichen Tauftraditionen nicht länger kirchentrennend sein müssen.

„Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ heißt das Abschlussdokument eines Dialogs, den die VELKD und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) seit 2017 miteinander geführt haben. Es stellt in seinem Fazit fest, „dass zwischen Baptisten und Lutheranern weitreichende Übereinstimmungen bezüglich der Elemente des Weges zum Christsein bestehen. Diese sind so umfassend, dass verbleibende Unterschiede als gegenseitige Bereicherung und Herausforderung wertgeschätzt und anerkannt werden können. Noch bestehende Differenzen werden nicht als kirchentrennend bewertet“.

Die Gemeinsamkeiten gelten insbesondere für das Verständnis des Abendmahls und der kirchlichen Ämter. Keine völlige Übereinstimmung konnte in der Tauftheologie festgestellt werden. Nach baptistischem Verständnis ist das persönliche Bekenntnis des Täuflings vor der Gemeinde eine notwendige Voraussetzung für den Vollzug der Taufhandlung, weshalb die Säuglingstaufe nicht als gültig anerkannt wird. Dennoch wurde auch hier eine Verständigung dahingehend erreicht, als die unterschiedlichen Akzentuierungen auf dem „Weg zum Christsein“ letztlich zu demselben Ziel führen: ein Leben in der Nachfolge Christi.

Auch wenn damit eine volle Kirchengemeinschaft im Sinn der Leuenberger Konkordie  nicht erreicht wurde – diese setzt ein gemeinsames Verständnis aller Sakramente voraus –, spricht die Lehrgesprächskommission von einer „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ und macht dazu einige praktische Vorschläge: So soll die Geschichte gegenseitiger Anfeindungen kritisch aufgearbeitet werden, die vielerorts bereits bestehende Gottesdienst- und Abendmahlsgemeinschaft ausgebaut und baptistischen Kandidatinnen und Kandidaten die Berufung für den evangelischen Religionsunterricht und die theologische Lehre erleichtert werden. Außerdem soll Personen, die zur baptistischen Freikirche übertreten und als Kinder getauft wurden, ohne erneute Glaubenstaufe die Möglichkeit zur Teilhabe in einer baptistischen Gemeinde gewährt werden.

Das Dokument, so der Leitende Bischof der VELKD, Ralf Meister (Hannover), „kann Lutheranerinnen und Lutheranern sowie Baptistinnen und Baptisten dazu verhelfen, ihre jeweiligen Glaubensbiografien gegenseitig besser zu verstehen und die Gemeinsamkeiten herauszustellen. Sie erleben dabei, dass sie als Gemeinschaft von Christinnen und Christen miteinander verbunden sind.“

Die Kirchenleitung der VELKD hat dem Dokument „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ auf ihrer Sitzung am 21. September 2023 zugestimmt. Das Präsidium des BEFG wird das Abschlussdokument dem obersten Gremium der Freikirche, dem Bundesrat (Synode), im Mai 2024 vorlegen. Die Lehrgesprächskommission war auf Beschluss der VELKD-Kirchenleitung und des Präsidiums des BEFG 2017 eingerichtet worden. Sie bestand aus bis zu 15 Mitgliedern unter der Leitung des am 24. September 2023 verstorbenen Oberlandeskirchenrates i. R. Dr. Peter Meis, seit 2022 von Professor Dr. Karl-Wilhelm Niebuhr für die VELKD sowie dem BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba.

Abschlussdokument

Das Dokument „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ kann zusammen mit dem Anhang „Wege zum Christsein“, einer Zusammenfassung und dem Editorial des Leitenden Bischofs, abgerufen werden bei: https://www.velkd.de/fileadmin/user_upload/VELKD/PDF/Publikationen/Texte-aus-der-VELKD/Texte-194-Kirchengemeinschaft-auf-dem-Weg-2023.pdf

VELKD

Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) wurde 1948 in Eisenach gegründet. Ihr Ziel ist es, die Einheit der lutherischen Kirchen in Deutschland zu fördern und zu stärken. Der VELKD gehören heute sieben Landeskirchen mit rund 7,8 Millionen evangelischen Christen an. Informationen: https://www.velkd.de/ 

Unter dem Druck der politischen Verhältnisse im Dritten Reich und verbunden mit der Hoffnung auf intensive geistliche Gemeinschaft schlossen sich der Bund der Baptisten- und Elim-Gemeinden und der Bund freikirchlicher Christen (Brüdergemeinden) 1941/42 zum BEFG zusammen. Der BEFG zählt gegenwärtig rund 74.000 Mitglieder, von denen 8.700 zu den Brüdergemeinden gehören, die sich zum ChristusForum Deutschland zusammengeschlossen haben. Informationen: https://www.befg.de/ 

Leuenberger Konkordie

Die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (kurz Leuenberger Konkordie) ist ein ökumenisches Dokument, das 1973 im Schweizer Tagungshaus Leuenberg bei Basel fertiggestellt wurde. Ihr Ziel war, die Kirchenspaltung zwischen den reformierten und den lutherischen Kirchen zu beenden und Kirchengemeinschaft unter den lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in Europa herzustellen. Damit wurde sie zum Gründungsdokument der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Die Leuenberger Konkordie liegt in 20 europäischen Sprachen vor.

Kirchengemeinschaft im Sinne der Leuenberger Konkordie bedeutet, dass Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes einander aufgrund der gewonnenen Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und eine möglichst große Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt erstreben. Mittlerweile haben 110 evangelische Kirchen auf Grundlage der Leuenberger Konkordie Kirchengemeinschaft erklärt. Informationen: https://www.leuenberg50.org/

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