Herzlich willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit auf eine informative Reise durch die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor. Von wegweisenden Gerichtsentscheidungen über kontroverse Proteste in der Apothekenbranche bis hin zu strategischen Entscheidungen von Unternehmen – wir halten Sie umfassend auf dem Laufenden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Tipps für eine optimal ausgestattete Festtagsapotheke, damit Sie die Feiertage unbeschwert genießen können. Nicht zuletzt werfen wir einen Blick auf die Gesundheitsreform in Sachsen und die Bestrebungen von Ministerin Petra Köpping für eine zukunftssichere Versorgung. Tauchen Sie ein in spannende Themen und bleiben Sie informiert!

Gerichtsentscheidung: Alkoholisierter Autofahrer darf Führerschein behalten – Telefonieren am Steuer bleibt entscheidend

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landgericht Frankenthal am 26. September 2022 in einem aktuellen Fall die Feststellung der Fahruntüchtigkeit eines alkoholisierten Autofahrers neu bewertet. Der Beschluss (3 Qs 189/22) verdeutlicht die komplexen Kriterien, die bei der Entziehung der Fahrerlaubnis herangezogen werden müssen und wirft gleichzeitig Fragen zur Verbindung zwischen Alkoholkonsum und bestimmten Verkehrsverstößen auf.

Der Fall, der dieser Entscheidung zugrunde liegt, sorgte für Aufsehen, als ein Autofahrer von Polizeibeamten während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonierend erwischt wurde. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten eine Alkoholisierung fest, deren Blutalkohol-Konzentration mit 1,07 Promille knapp unter der üblichen Schwelle für eine mögliche Fahruntüchtigkeit lag.

Die daraufhin eingeleiteten rechtlichen Schritte führten zu einem bemerkenswerten Konflikt zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft argumentierte entgegen einem vorangegangenen Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal dafür, dem Autofahrer bis zur Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das Landgericht Frankenthal widersprach dieser Forderung und betonte, dass eine differenzierte Bewertung aller Umstände im Kontext der konkreten Tat unerlässlich sei.

Die Richter hoben hervor, dass die Blutalkohol-Konzentration von 1,1 Promille eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der Fahruntüchtigkeit spiele. Erst wenn dieser Schwellenwert erreicht sei, könne die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis ins Auge gefasst werden. Zudem müsse zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Alkoholkonsum unmittelbare Ursache für das dem Beschuldigten vorgeworfene verkehrsrechtliche Fehlverhalten gewesen sei.

In Bezug auf den konkreten Fall entschied das Landgericht, dass das unerlaubte Nutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt keinen alkoholbedingten Fahrfehler darstelle. Auch die unsichere Einbein-Stehprobe lieferte laut den Richtern keine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass die festgestellten Auffälligkeiten des Beschuldigten auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen waren.

Die ausführliche Begründung des Landgerichts betonte, dass keine dringenden Gründe vorlägen, anzunehmen, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Vergehens fahruntüchtig gewesen sei. Daher sei weder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis noch die Erwartung einer Entziehung nach der Hauptverhandlung gerechtfertigt.

Diese Entscheidung wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die feinen Nuancen der rechtlichen Beurteilung von Alkoholisierung im Straßenverkehr, sondern stellt auch die Frage nach der klaren Verbindung zwischen Alkoholkonsum und bestimmten Verkehrsverstößen in den Mittelpunkt. Experten und Juristen werden sich mit Sicherheit intensiv mit dieser wegweisenden Gerichtsentscheidung auseinandersetzen, während sie potenziell Auswirkungen auf zukünftige Fälle und die Auslegung einschlägiger Gesetze haben könnte.

Protest in der Apothekenbranche: Kontroverse um Honorarumverteilung und Forderung nach professionellen Verhandlungsführern

Inmitten anhaltender Debatten über eine geplante Umverteilung der Honorare für Apotheken in Deutschland hat die Initiative von Daniela Hänel, die mit ihrer symbolischen Kittel-Aktion die Protestwelle ins Rollen gebracht hat, die Unzufriedenheit in der Branche verstärkt. Der Fokus der Diskussion liegt dabei nicht nur auf den angedachten Veränderungen, sondern auch auf der Qualität der Verhandlungsführung, die von verschiedenen Seiten als unzureichend beurteilt wird.

Die Grundannahme, dass die beabsichtigte Honorarumverteilung die kleinen Apotheken stärken soll, wird von einigen kritisch hinterfragt. Insbesondere die Treuhand Hannover äußert Zweifel daran, dass dieser Schritt einen signifikanten Nutzen für Standorte in nennenswertem Umfang mit sich bringen wird. Im Rahmen der Debatte hat die Freie Apothekerschaft reagiert und einen "Honorar-Rechner" auf ihrer Website veröffentlicht. Dieses Excel-Template ermöglicht Apothekenbetreibern, auf Basis ihrer GKV-Abverkäufe selbst zu berechnen, wie sich die geplanten Maßnahmen auf ihre Geschäfte bis zum Jahr 2026 auswirken könnten.

Die Ergebnisse des "Honorar-Rechners" werfen laut der Freien Apothekerschaft ernste Fragen auf. Entgegen der Erwartungen könnten auch vermeintlich kleine Apotheken erhebliche Verluste hinnehmen müssen, da sie nicht kontrollieren können, wie viele Hochpreiser durch ihre Türen treten. Diese Erkenntnisse werden von der Vereinigung als Widerlegung der Annahme betrachtet, dass jede kleine Landapotheke oder Stadtapotheke zwangsläufig von den geplanten Maßnahmen profitieren wird.

Inmitten dieser Kontroverse äußert Daniela Hänel, eine treibende Kraft hinter den Protesten, scharfe Kritik. Sie spricht von "apothekenvernichtenden Plänen" und wirft den Verantwortlichen vor, versuchen zu wollen, die Apotheken durch einen scheinbar marginalen Anstieg der Honorare um 2 Prozent ab 2025 zu täuschen. Insbesondere bemängelt sie die drastische Kürzung der Vorfinanzierung des Warenlagers, die sie als unerlässlich für die Patientenversorgung mit Arzneimitteln betrachtet.

Die Kritik an der aktuellen Situation erstreckt sich auch auf die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Daniela Hänel fordert nach einer als Fehlleistung betrachteten Entscheidung vor Weihnachten nun professionelle Verhandlungsführer, um effektiver gegen Entscheidungen des Gesundheitsministers vorgehen zu können. Hierbei zieht sie einen Vergleich zum Sport und betont, dass im Fußball bei einer derartigen Serie von Niederlagen der Trainer ausgetauscht würde.

Die finanziellen Auswirkungen dieser geplanten Honorarkürzung stehen ebenfalls im Fokus der Debatte. Hänel argumentiert, dass die zusätzliche Belastung durch eine Reduzierung der Entlohnung ab 2024 die Fähigkeit der Apotheken beeinträchtigen würde, höhere Mitgliedsbeiträge an ihre Berufsvertretung in Berlin zu leisten.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerät ebenfalls ins Kreuzfeuer der Kritik. Hänel zieht einen provokativen Vergleich und beschreibt Lauterbach als Architekten einer radikalen Umstrukturierung des Gesundheitswesens. Sie warnt vor möglichen Risiken für die Patienten, da die Verfügbarkeit von Arzneimitteln gefährdet sei. Dieses Szenario zeichnet ein düsteres Bild des deutschen Gesundheitswesens und wird von Hänel als Zeichen für eine Vernichtung desselben durch Lauterbach dargestellt.

Hänel schließt ihre Äußerungen mit ironisch gemeinten Weihnachtswünschen und einem sarkastischen Rat, sich in diesem Land nicht zu erkranken. Die anhaltende Kontroverse in der Apothekenbranche spiegelt die tiefgreifenden Bedenken und Unsicherheiten wider, die durch die geplanten Veränderungen in der Honorarstruktur hervorgerufen werden. Inwieweit diese Diskussionen zu einer Neubewertung der Pläne führen werden, bleibt abzuwarten.

Stada AG reagiert auf geopolitische Spannungen: Russland-Geschäft vor Eigentümerwechsel abgespalten

Im Zuge eines bevorstehenden Eigentümerwechsels hat die Stada AG beschlossen, ihr Russland-Geschäft abzuspalten. Diese strategische Entscheidung wurde vor dem Hintergrund der geopolitischen Spannungen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine getroffen, der zu Unsicherheiten bezüglich der Geschäftsaktivitäten des Unternehmens in Russland führte.

Die Eigentümer von Stada haben kürzlich bekannt gegeben, dass sie das Russland-Geschäft der Stada AG ausgliedern und als eigenständige Einheit namens Nizhpharm agieren lassen werden. Die genauen Einzelheiten dieser Neuordnung wurden von Seiten des Unternehmens nicht veröffentlicht, doch Insider vermuten, dass dieser Schritt im Zusammenhang mit einem möglichen Verkauf des Unternehmens steht.

Die Diskussionen über einen potenziellen milliardenschweren Verkauf von Stada begannen bereits im Sommer dieses Jahres, sechs Jahre nach der Übernahme des Unternehmens durch die Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven im Jahr 2017. Damals wurde spekuliert, dass der Unternehmenswert bei einem Verkauf mehr als zehn Milliarden Euro betragen könnte. Im August bestätigte der CEO von Stada, Peter Goldschmidt, dass die Eigentümer sich in einer Orientierungsphase befanden und erste Sondierungsgespräche stattfanden.

Das Russland-Geschäft von Stada, das zuletzt etwa 15 Prozent zum Gesamtumsatz beisteuerte, galt jedoch als potenzielle Hürde für potenzielle Käufer. Insbesondere für Interessenten aus Europa oder den USA schien der Erwerb von Stada mit den Russland-Aktivitäten aufgrund der politischen Entwicklungen kaum vertretbar. Die Entscheidung zur Ausgliederung des Russland-Geschäfts wird daher als vorausschauender strategischer Schritt interpretiert, der das Unternehmen für einen möglichen Verkauf oder Börsengang im Jahr 2024 positionieren könnte.

Trotz des Konflikts in der Ukraine hat Stada bisher nicht von ihren Aktivitäten in Russland zurückgezogen und betont stets die Verpflichtung zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung vor Ort. Die Ausgliederung des Russland-Geschäfts könnte als Vorgriff auf mögliche zukünftige Entwicklungen, wie einen Verkauf oder Börsengang, betrachtet werden. Die Transaktion wurde bereits zum Ende des dritten Quartals abgeschlossen, womit die Eigentümer von Stada nun verschiedene Optionen für die künftige Ausrichtung des Unternehmens haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese strategische Entscheidung auf die Positionierung von Stada im Pharmamarkt und auf potenzielle Investoren auswirken wird.

Bereit für die Festtage: Die Perfekte Notfallapotheke für ein Sorgenfreies Fest

Die bevorstehenden Feiertage bringen nicht nur Freude und Besinnlichkeit, sondern auch das potenzielle Risiko von Verletzungen und gesundheitlichen Beschwerden mit sich. Eine gut ausgestattete Hausapotheke ist daher nicht nur eine vorausschauende Maßnahme, sondern auch der Schlüssel zu einer schnellen Erstversorgung – selbst bei zuverlässigem Notdienst der Apotheken.

Die Vorweihnachtszeit markiert den idealen Zeitpunkt, um die Hausapotheke einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Die Frage nach fehlenden Präparaten und der Haltbarkeit der Medikamente steht dabei im Fokus. Es sei darauf hingewiesen, dass in der Hausapotheke ausschließlich rezeptfreie Medikamente ihren Platz finden sollten, während rezeptpflichtige Arzneimittel sowie Tierarzneimittel separat aufbewahrt werden müssen, um mögliche Verwechslungen zu vermeiden.

Besonders wichtig in der Festtagsapotheke sind Mittel gegen Verdauungsbeschwerden, die häufig aufgrund schwerer Mahlzeiten und mangelnder Bewegung auftreten. Von Entschäumern bei Blähungen und Völlegefühl bis hin zu Präparaten gegen Sodbrennen, Durchfall, Übelkeit und Krämpfe sollte die Palette breit aufgestellt sein. Eine geeignete Prophylaxe für Personen mit Vorerkrankungen ist dabei besonders bedeutsam. Unterstützend können Tees mit Kamille, Pfefferminze, Fenchel, Kümmel und Anis den Magen-Darm-Trakt während der Festtage positiv beeinflussen.

Im Falle von Verbrennungen oder Schnittwunden ist ein Verbandset unerlässlich. Dieses sollte nicht nur Pflaster in verschiedenen Größen, Kompressen und Fixiermaterial, sondern auch Wunddesinfektion enthalten. Für die Erstbehandlung kleinerer Verbrennungen erweist sich ein Brand- und Wundgel als effektiv.

(Kopf-)Schmerzen können nach festlichen Aktivitäten, sei es durch laute Veranstaltungen oder alkoholische Genüsse, auftreten. Daher sollte ein verschreibungsfreies Schmerzmittel in der Hausapotheke vorhanden sein, wobei darauf geachtet werden sollte, dass es mit eventuellen Dauermedikationen verträglich ist. Die Überprüfung der Haltbarkeit bereits vorhandener Schmerzmittel ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Husten, Schnupfen und Heiserkeit machen auch vor Weihnachten nicht halt. Ein abschwellendes Nasenspray oder ein ätherischer Öle-Stick für jedes Familienmitglied sind daher empfehlenswert. Halsschmerztabletten und ein vielseitiger Hustensaft, der bei sowohl schleimigem als auch trockenem Husten wirksam ist, sollten ebenso griffbereit sein. Ein Bronchialtee und Hustenbonbons vervollständigen das Erste-Hilfe-Erkältungsset.

Insgesamt dient eine sorgfältig bestückte Hausapotheke als Garant für eine schnelle und effektive Behandlung von kleinen gesundheitlichen Beschwerden während der Festtage. Durch diese proaktive Maßnahme wird nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Ruhe und Freude während der besinnlichen Zeit gewährleistet.

Gesundheitsreform in Sachsen: Petra Köpping fordert umfassende Anpassungen für eine zukunftssichere Versorgung

Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping, Mitglied der SPD, setzt sich energisch für eine umfassende Gesundheitsreform ein, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung im Freistaat den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist. Nach der kürzlich durchgeführten Krankenhausreform hebt Köpping die Notwendigkeit hervor, nun auch den ambulanten Sektor in den Fokus zu nehmen und innovative Ansätze zu entwickeln, um eine effiziente ambulante Versorgung sicherzustellen.

In einem Gespräch betonte Köpping die Bedeutung kurzer Wege und lokaler Arztpraxen für die Bevölkerung. "Menschen wollen kurze Wege haben, eine Arztpraxis vor Ort, um sich ambulant behandeln zu lassen", sagte sie. "Wir brauchen verschiedene innovative Lösungsansätze, um auch zukünftig eine gute ambulante Versorgung sicherstellen zu können."

Die demografische Entwicklung und die veränderten Anforderungen junger Mediziner an ihre Arbeitsbedingungen sind laut Köpping Faktoren, die die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung verändern. Hierbei zeigt sie sich offen für Ideen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, ebenfalls von der SPD. Insbesondere betont sie, dass nicht mehr alle jungen Ärzte den traditionellen Weg der Praxiseröffnung einschlagen wollen. Etwa die Hälfte strebe Teilzeitbeschäftigung an, und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) könnten bereits heute eine vielversprechende Lösung darstellen.

"Wir erwarten, dass der Bund im Rahmen der Gesetzgebung nun auch den ambulanten Bereich in den Blick nimmt und die Rahmenbedingungen reformiert", betonte Köpping. Dabei müsse die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern verbessert werden, und der rechtliche Rahmen für eine sektorenübergreifende Versorgung müsse gestärkt werden.

Die Digitalisierung sieht Köpping als Chance, die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern. Insbesondere betont sie die Potenziale der Telemedizin und plädiert dafür, zu prüfen, ob Ärzte in Zukunft alle Leistungen selbst erbringen müssen oder ob eine Delegation möglich ist. Dabei zieht sie das Beispiel der Gemeindeschwester Agnes aus DDR-Zeiten heran, die mehrere Dörfer betreute und bei Bedarf mit Fachärzten über Laptop kommunizieren konnte.

In Bezug auf die Krankenhausversorgung bekräftigte die Ministerin das Ziel, alle 76 Krankenhäuser in Sachsen zu erhalten. Allerdings müssten Veränderungen vorgenommen werden, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen. "Es wird nicht mehr so sein, dass jedes Krankenhaus alles kann. Das hat ganz viel mit Qualität zu tun", erklärte Köpping. Modernste Technik und hochqualifiziertes Personal seien entscheidend, könnten aber nicht in jedem Krankenhaus vorrätig sein.

Die geplante Freigabe von Cannabis betrachtet Köpping mit Skepsis. Sie äußert gesundheitspolitische Bedenken und weist auf den möglichen bürokratischen Aufwand hin, um Anbauvereinigungen zu genehmigen und zu kontrollieren. Auch die Idee, dass Bürger in begrenzten Mengen selbst Cannabis anbauen können, sieht sie als bürokratische Herausforderung.

Insgesamt präsentiert sich Petra Köpping als entschlossene Verfechterin einer ganzheitlichen Gesundheitsreform. Ihr Engagement spiegelt sich in der Anerkennung der aktuellen Herausforderungen und der Bereitschaft, innovative Ansätze zu prüfen, um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Sachsen sicherzustellen.

Kommentar:

Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Frankenthal verdeutlicht die Komplexität bei der Bewertung alkoholisierter Autofahrer. Der Beschluss betont die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung aller Umstände und setzt klare Maßstäbe für die Feststellung der Fahruntüchtigkeit, insbesondere mit Blick auf die Blutalkohol-Konzentration. Die Trennung zwischen Alkoholkonsum und spezifischen Verkehrsverstößen wird betont, wobei im vorliegenden Fall das Telefonieren am Steuer nicht als alkoholbedingter Fahrfehler gewertet wurde. Diese wegweisende Entscheidung wirft nicht nur ein Licht auf juristische Nuancen, sondern stellt auch die Verbindung zwischen Alkoholkonsum und Verkehrsverhalten in den Fokus, was zukünftige Diskussionen und rechtliche Auslegungen prägen könnte.

Die kontroverse Debatte um die geplante Umverteilung der Apothekenhonorare in Deutschland verdeutlicht die Unzufriedenheit innerhalb der Branche. Daniela Hänel und die Freie Apothekerschaft werfen ernsthafte Bedenken auf und fordern professionelle Verhandlungsführer. Die Kritik an Gesundheitsminister Lauterbach und die Sorge um finanzielle Auswirkungen unterstreichen die Spannungen. Die Frage nach einer ausgewogenen Lösung und transparenten Verhandlungen bleibt angesichts dieser anhaltenden Diskussion im Raum.

Die Entscheidung von Stada, ihr Russland-Geschäft vor dem Eigentümerwechsel abzuspalten, ist ein strategischer Schachzug inmitten geopolitischer Unsicherheiten. Dieser Schritt könnte das Unternehmen attraktiver für potenzielle Käufer machen, da es die Hürden im Zusammenhang mit den politischen Entwicklungen in Russland überwindet. Die vollzogene Ausgliederung eröffnet den Eigentümern von Stada vielfältige Optionen für die Zukunft, sei es ein Verkauf oder ein möglicher Börsengang im Jahr 2024. Es bleibt spannend, wie sich diese Entscheidung auf die Positionierung von Stada im Pharmamarkt auswirken wird.

Die sorgfältige Vorbereitung einer gut ausgestatteten Hausapotheke ist essenziell für unbeschwerte Festtage. Von Mitteln gegen Verdauungsbeschwerden bis hin zu Erste-Hilfe-Material für Verletzungen – eine breite Palette an rezeptfreien Medikamenten gewährleistet eine schnelle Erstversorgung. Eine proaktive Überprüfung vor den Feiertagen stellt sicher, dass alle notwendigen Präparate vorhanden und einsatzbereit sind. So kann man die festliche Zeit in vollen Zügen genießen, ohne sich um unvorhergesehene gesundheitliche Beschwerden sorgen zu müssen.

Petra Köpping’s Forderung nach einer umfassenden Gesundheitsreform in Sachsen reflektiert ein proaktives Bemühen, die Gesundheitsversorgung an die sich wandelnden Bedürfnisse anzupassen. Die Betonung der ambulanten Behandlung, offene Haltung gegenüber innovativen Ansätzen und die Anerkennung der Rolle der Digitalisierung zeugen von ihrer visionären Herangehensweise. Die Herausforderung besteht nun darin, effektive Maßnahmen zu implementieren, die kurze Wege, lokale Praxen und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten, während gleichzeitig bürokratische Hürden kritisch hinterfragt werden.

Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen im Gesundheitssektor die stetige Notwendigkeit, juristische, wirtschaftliche und gesundheitspolitische Herausforderungen mit Bedacht anzugehen, um eine ausgewogene und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die getroffenen Entscheidungen und die laufenden Debatten nachhaltige Auswirkungen auf die Branche und die Patientenversorgung haben werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel