Bereits 27 Schulungsstätten zählen zum Netzwerk des LandBauTechnik Bundesverbandes e.V., das BTZ Koblenz ist nun eine davon. Die Ausstattung der jetzigen Hochvolt-Schulungsstätte entsprach den Vorgaben der Auditierung und stellt sicher, dass alle Komponenten vorhanden sind, um den Kursteilnehmenden die Anforderungen der Hochvolt Technik zu vermitteln. „Neben den rechtlichen und elektronischen Grundlagen kommt auch die Praxis nicht zu kurz“, erläutertet Stefan Hörsch von der HwK Koblenz, „An einem vollelektrischen Radlader und Gabelstapler trainieren die kleinen Kursgruppen den Aufbau der Hochvoltsysteme und den fachgerechten Umgang mit den Gefahrenstellen. So können Land- und Baumaschinenmechatroniker und -mechatronikerinnen als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik“ doppelt sicher in die Zukunft blicken – fachlich wie unternehmerisch!“
Dass eine Fachkundige Person Hochvolt in Werkstätten, die mit E-Mobilität und Land- und Baummaschinen arbeiten zugegen sein muss, ist mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben. „Servicewerkstätten, die mit Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten, benötigen laut der Richtline DGUV Information 209-093 eine Fachkundige Person Hochvolt“, erläutert Ulrich Beckschulte, Geschäftsführer für den Bereich Landtechnik des LandBau-Technik Bundesverbands bei der feierlichen Urkundenübergabe. Es ist verpflichtend für Unternehmerinnen und Unternehmer die Unfallverhütung zu gewährleisten, wenn in den Werkstätten oder anderweitig mit diesen Systemen gearbeitet wird. Dazu gehören die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen an Mitarbeitende, sowie die Abgrenzung von Aufgaben- und Kompetenzbereichen, was an Fachkundige Personen Hochvolt übertragen werden kann. „Umso erfreulicher ist es, dass das BTZ Koblenz die Auditierung erfolgreich absolviert hat und nun eine vom LBT auditierte Schulungsstätte zur Fachkundigen Person Hochvolt ist“, ergänzt Beckschulte.
Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den Systemen als autorisierter Servicepartner durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich durch Schulungen der Hersteller für die Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden. Der erste Kurs in Koblenz beginnt am 20. November, weitere Termine sind unter www.landbautechnik.de/… zu finden.
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