„Das EnWG enthält einen großen Teil von Regelungen aus der Frühzeit der Regulierung und der Monopolzeit. Der bne begrüßt es daher sehr, dass die Bundesnetzagentur die Chance erhält, die Regulierung auf die Neuzeit der Energiewende abzustimmen. Die neue Energiewirtschaft wartet seit langem auf eine Reform der Netzentgelte, die Möglichkeit für mehr Flexibilität im Strommarkt und die Vereinheitlichung von Netzanschlussbedingungen. Hier ist jetzt die BNetzA am Zug. Der bne wird sich gerne mit zukunftsweisenden, pragmatischen Vorschlägen in die Debatte einbringen“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).
Vor allem die arbeitspreisbasierte Netzentgeltsystematik hemmt derzeit die Flexibilität im Strommarkt. So steht die bisherige Förderung inflexibler großer Stromnachfrage (§ 19 Abs. 2 StromNEV) der Flexibilisierung in der Industrie komplett entgegen und es gibt immer noch keine Flexibilitätsentgelte der Netzbetreiber in der Niederspannung. „Der Bedarf an Flexibilität wird mit dem steigenden Anteil an erneuerbaren Energien, Elektroautos und Wärmepumpen exorbitant wachsen. Fehlanreize müssen daher unverzüglich gestrichen werden“, so Busch.
Investitionssicherheit für Speicher
Die beschlossene Fristverlängerung der Netzentgeltbefreiung von Speichern ist richtig, um der Bundesnetzagentur die nötige Zeit für ein Netzentgeltreform zu geben, ohne den Speicherausbau zwischenzeitlich zu hemmen. „Seit heute herrscht Klarheit für Investitionen in mehr Speicher. Dafür hatte sich der bne intensiv eingesetzt. Wir erwarten, dass damit neue Batteriespeicher im dreistelligen Megawatt-Maßstab realisiert werden. Der Speicherausbau entlastet durch höhere Marktwerte für erneuerbare Energien das EEG-Konto und vermeidet teure Redispatch-Kosten“, so Busch.
Rückschritt bei der Digitalisierung der Energiewende
Vor dem Hintergrund der weiterhin völlig missratenen und überkomplexen Digitalisierung der Energiewende ist das größte Manko des heutigen Beschlusses eine Ermächtigungsnorm, mit der die Bundesregierung eine Verordnung erlassen kann, um sämtliche Speicher, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen vom Internet zu trennen. Dazu würde nicht einmal zwingend eine Gefahrenlage voraussetzen. “Diese mindestens eigentümliche Verordnungsermächtigung sorgt für weitere Verunsicherung, denn der Funktionsumfang der Geräte könnte drastisch eingeschränkt werden, ohne dass die Maßnahmen geeignet wären, Gefahren zu bannen. Auch die technische Umsetzung ist völlig unklar. Nötig sind vielmehr praktikable, klare und transparente Regelungen“, kritisiert Busch. Hier gilt: Nach der Novelle ist vor der Novelle.
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