Mit dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung schaffen Bund und Länder die Grundlage, endlich deutlich mehr Tempo bei der notwendigen Erneuerung der kompletten Infrastruktur in Deutschland zu schaffen. Von der MPK geht das Signal aus, dass die Bereitschaft, anzupacken, vorhanden ist. Besonders wichtig ist dabei das vereinbarte Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen. Denn es darf nicht bei Ankündigungen bleiben. Wir brauchen echte und vor allem spürbare Fortschritte. Das Paket enthält umfassende Maßnahmen in den wichtigsten Bereichen und greift zentrale Forderungen der BAUINDUSTRIE auf.
Dazu gehört das Instrument der Legalplanung und die Einführung einer Stichtagsregelung sowie Erleichterungen bei den umwelt- und artenschutzrechtlichen Anforderungen. Besonders erfreulich ist die, wenn auch befristete, Einführung einer Genehmigungsfiktion. Das ist ein zentrales Instrument, um die Verfahren zu beschleunigen. Die geforderte Anpassung der Landesbauordnungen an die Musterbauordnungen bleibt jedoch hinter unseren Erwartungen zurück.
Bei den Verkehrswegen ist die Beschränkung auf die Schienenwege nicht sinnvoll. Wir müssen alle Verkehrsträger für den Wirtschaftsstandort zügig ertüchtigen, auch Straßen und Wasserstraßen, die weiterhin einen hohen Anteil des Verkehrs abwickeln müssen. Deutliche Fortschritte brauchen wir insbesondere bei Sanierung und Ersatzbau von Brücken. Das ist allein deswegen erforderlich, weil wir ansonsten die angestrebte Erleichterung bei Groß- und Schwerlasttransporten nicht erreichen werden.
Die Politik darf aber nicht bei der Beschleunigung von Planen und Genehmigen stehen bleiben. Auch beim Bauen müssen wir schneller werden. Es ist unter diesem Gesichtspunkt erfreulich, dass die MPK sich eindeutig für den Einsatz von Building Information Modeling (BIM) ausspricht und Hindernisse beseitigen will. BIM ist allerdings nur ein Instrument. Um die Potenziale der Digitalisierung voll ausschöpfen zu können, müssen wir beim Planen und Bauen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit kommen. Die Trennung von Planen und Bauen und die Kleinteiligkeit von Ausschreibungen stehen dem entgegen. Daher müssen auch die entsprechenden vergabe- und haushaltsrechtlichen Bedingungen entsprechend angepasst werden.
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