Um den Rechtsanspruch auf Ganztag ab August 2026 möglich zu machen, braucht es nach Überzeugung der Städte, Kreise und Gemeinden in NRW mehr Spielräume und eine Fokussierung auf das Machbare.

"Durch den zähen Abstimmungsprozess mit dem Bund ist wertvolle Zeit verstrichen und die Kommunen wurden viel zu lange im Unklaren gelassen", kritisierten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände aus NRW, Oberbürgermeister Thomas Kufen (Städtetag), Landrat Dr. Olaf Gericke (Landkreistag) und Dr. Eckhard Ruthemeyer (Städte- und Gemeindebund). Umso mehr stehe das Land nun in der Pflicht, die Kommunen beim Ganztagsausbau zu unterstützen.

Ihre Vorstellungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule haben die kommunalen Spitzenverbände in einem Positionspapier zusammengefasst. Darin fordern die Städte, Kreise und Gemeinden das Land unter anderem dazu auf,

  • schnell präzise Vorgaben für die Ausgestaltung des Ganztags im Schulgesetz zu verankern
  • den gebundenen Ganztag dort zu ermöglichen, wo Eltern und Schulträger dies wollen
  • Ganztagschulen als Lernorte durch ein verlässliches und machbares Rahmenkonzept zu profilieren
  • bis zum Ende des Schuljahres 2029/30 auf neue Qualitätsstandards zu verzichten und ein Konzept vorzulegen, das sich auf den bedarfsdeckenden Ausbau konzentriert
  • seine rechtliche Verpflichtung für eine verlässliche und dynamisierte Finanzierung anzuerkennen und vollständig zu erfüllen
  • dem bereits im Ganztag tätigen Personal eine Beschäftigungsgarantie zu geben
  • eine Fachkräfteoffensive mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen bzw. zu intensivieren.

"Stand heute müssen wir davon ausgehen, dass es für die Städte und Gemeinden aus unterschiedlichen Gründen schwierig werden wird, den Rechtsanspruch ab 2026 in vollem Umfang zu erfüllen", stellten Kufen, Gericke und Ruthemeyer klar. "Selbst bei erheblichen Anstrengungen fehlen tausende Fachkräfte. Auch die Aufstellung der NRW-Landesregierung verhindert Beschleunigung: Die ungewöhnliche doppelte Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) wie auch des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) macht Abstimmungen und Entscheidungen schwierig und langsam. Die Zeit drängt aber: Ohne klare Vorgaben durch ein Landesgesetz tappen die Kommunen beim Ausbau nach wie vor im Dunkeln."

Die Landesregierung sei nun gefordert, sich an den reellen Gegebenheiten auszurichten und im engen Austausch mit den Kommunen das Beste für den Ganztagsausbau herauszuholen. "Besonders wichtig ist uns, dass das Land an Tempo zulegt und die Abläufe strafft. Die Verantwortung für die Umsetzung des Anspruchs sollte darum dem Schulministerium zugewiesen werden", so die Präsidenten.

"Zudem bitten wir das Land, sich für flexiblere Lösungen zu öffnen und im Dialog mit dem Bund zu prüfen, ob starre Vorgaben und Standards ab August 2026 wirklich in vollem Umfang gelten müssen", sagten Kufen, Gericke und Ruthemeyer. "Wenn etwa bewährte Betreuungsangebote den vorgesehenen Rahmen von 40 Stunden unterschreiten, könnten diese zumindest für eine Übergangsfrist als ausreichend für die Erfüllung des Rechtsanspruchs berücksichtigt werden." 

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