Betroffenheit klären, Pflichten identifizieren: VCI-Fachverbände VdL, DBC und IVK geben für ihre Mitgliedsunternehmen eine umfassende Hilfestellung bei der Umsetzung der REACH-Beschränkung zu Polymer-Mikropartikeln heraus.

Nachdem am 17.10.2023 die REACH-Beschränkung von synthetischen Polymer-Mikropartikeln (Mikroplastik) in Kraft getreten ist, haben die drei VCI-Fachverbände Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL), Deutsche Bauchemie e.V. (DBC) und Industrieverband Klebstoffe e.V. (IVK) ihre Hinweise und Hilfestellungen zur Umsetzung der Beschränkung von synthetischen Polymer-Mikropartikeln veröffentlicht. Der gemeinsame Leitfaden soll betroffene Hersteller von bauchemischen Produkten, Dichtstoffen, Klebstoffen und Klebebändern sowie Farben, Lacken und Druckfarben dabei unterstützen, die von der SPM-Beschränkung betroffenen Rohstoffe und Produkte zu identifizieren, notwendige Pflichten abzuleiten und deren Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.

Die Anwendungen in den genannten Branchen unterliegen in der Regel bestimmten Ausnahmen, so dass die Produkte, auch wenn sie der REACH-Beschränkung unterliegen, weiterhin hergestellt, vertrieben und verwendet werden können. Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender haben allerdings gewisse Pflichten zu beachten. So müssen sie ihren Kunden spätestens bis zum 17.10.2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung von Polymermikropartikeln in die Umwelt verhindert werden kann. Weiterhin müssen sie spätestens bis zum 31.5.2027 – und von da an jährlich zum 31.5. – festgelegte Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln.

Aktuell gilt es für Formulierer entsprechender Produkte, erst einmal die eigene Betroffenheit zu ermitteln. Da hierzu häufig nicht alle Informationen vorliegen und diese teilweise erst von den Rohstofflieferanten eingeholt werden müssen, ist Handlungsbedarf gegeben. Der Leitfaden von VdL, DBC und IVK gibt Hinweise, wie die Unternehmen vorgehen sollten, um rechtzeitig eine mögliche Betroffenheit zu klären und bei Bedarf die eigenen Pflichten zu identifizieren. Der Leitfaden kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

Leitfaden zu Mikroplastik (wirsindfarbe.de)

Über Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL)

Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) repräsentiert rund 200 meist mittelständische Lack-, Farben- und Druckfarbenhersteller in Deutschland. Im VdL sind über 90 Prozent des Industriezweiges organisiert. Die Branche setzte 2021 rund 8 Milliarden Euro um und beschäftigt circa 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Deutsche Bauchemie vertritt seit 75 Jahren die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen und deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber der Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Industrieverband gehört als Fachorganisation zum Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die mehr als 130 Mitgliedsunternehmen erwirtschafteten 2022 mit rund 32.000 Beschäftigten einen Umsatz von 8,9 Milliarden Euro in Europa. Das entspricht der Hälfte des europäischen Marktvolumens und etwa einem Viertel des Weltmarktes.

Der Industrieverband Klebstoffe (IVK) vertritt die wirtschaftspolitischen und technischen Interessen der deutschen Klebstoffindustrie gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Verbrauchern und wissenschaftlichen Institutionen. Dem IVK gehören mehr als 155 Klebstoff-, Klebeband-, Dichtstoff- und Klebrohstoffhersteller sowie wissenschaftliche Institute und Systempartner an. Insgesamt beschäftigt die deutsche Klebstoffindustrie mehr als 18.000 Mitarbeiter*innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL)
Mainzer Landstraße 55
60329 Frankfurt am Main
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E-Mail: schneider@vci.de
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