Viele Autofahrer können ihre Kosten für die Auto-Versicherung durch einen Wechsel reduzieren. Dafür muss aber jetzt gehandelt werden, da der übliche Kündigungstermin der Auto-Versicherung verstreicht. Bis zum 30. November muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Die meisten Tarife der Auto-Versicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat, muss die Kündigung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Einen Wechseltipp gibt Siegfried Karle, Präsident der GVI, gleich mit auf den Weg: „Bewahren Sie den Nachweis der Kündigung auf“. Nachweis ist ein Faxprotokoll, Einschreibebeleg und Eingangsbestätigungs-E-Mail.

Ein entscheidender Wechseltipp des Experten ist die Prüfung der Leistungen der Auto-Versicherung. „So haben viele ältere Tarife der Auto-Versicherungen vorteilhaftere Bedingungen. Zum Beispiel ist der Rabattretter, der oftmals im Schadensfall vor einer teureren Rückstufung schützt, bei älteren Tarifen beitragsfrei eingeschlossen. Zudem kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, was vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit oft Auswirkungen hat. Ein Vergleich kann leicht über die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System erfolgen, die sich in den Bedingungs-Anhängen befinden“, so der Fachmann weiter.

Weitere Wechseltipps zum Thema „Auto-Versicherung – Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe, Kündigungstermin, Rückstufung im Schadensfall und „Online-Vergleichsrechner Auto-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Jürgen Buck
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel