Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hält die Kritik der Landwirtschaft an der Industrieemissionsrichtlinie auch beim Verhandlungsergebnis zwischen Rat, Parlament und Kommission aufrecht: „Zwar wurden die völlig überzogenen Vorstellungen der Kommission zur Rinderhaltung abmoderiert; gleichzeitig werden aber sämtliche Betriebe, die Schweine- oder Geflügelhaltung als ernsthaften Betriebszweig betreiben, in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen. Dieser faule Kompromiss verschärft weiterhin den Strukturwandel in der Tierhaltung. Nach wie vor ungelöst bleibt der Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl. Das Trilogergebnis sieht keine Abwägung oder einen Vorrang für mehr Tierwohl vor den Anforderungen für Emissionsminderungen vor“, merkt Krüsken an. „Die Absenkung der genehmigungsrechtlichen Schwellenwerte trifft genau die bäuerlichen Familienbetriebe im Schweine- und Geflügelbereich, die jetzt entweder in das Wachstum ihrer Betriebe gedrängt oder zur Aufgabe gezwungen werden“, ergänzt Krüsken. Hinsichtlich der Einigung, die Rinderhaltung auch in Zukunft nicht in die europäischen Genehmigungspflichten aufzunehmen gelte es nun, dies auch national umzusetzen und die Rinderhaltung im nationalen Genehmigungsrecht auszuklammern.
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