„Die Diskriminierung von Biomasse als erneuerbare Energie bzw. nachwachsender Rohstoff schlägt sich leider auch in der Förderrichtline ‚Bundesförderung Industrie und Klimaschutz‘ (BIK) nieder. Wie bereits in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) finden sich Elemente wieder, die der Defossilisierung in der Industrie entgegenstehen. So wird der Direktelektrifizierung einseitig ein Vorrang eingeräumt. Auch wird Wasserstoff, der noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, ein Vorzug gegenüber kostengünstigen und etablierten Technologien und erneuerbaren Energieträgern gegeben. Für eine schnelle Defossilisierung des Industriesektors werden jedoch alle nachhaltigen Optionen benötigt. Denn gerade diese liefert bei vergleichsweise geringen Kosten eine bereits aktuell verfügbare und nachhaltige Bereitstellung der in der Industrie benötigten hohen Temperaturniveaus.
Die Förderrichtlinie fokussiert nur auf Rest- und Abfallstoffe und schließt damit nachhaltige Biomassesortimente beispielsweise aus Agroforstsystemen oder Kalamitätsholz willkürlich aus. Die Grundlage für die Förderfähigkeit von Biomasse muss jedoch deren Nachhaltigkeit sein. Die EU hat mit der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II bzw. RED III) Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse definiert, die durch externe Zertifizierung nachzuweisen und Grundlage für die Anerkennung als erneuerbare Energie und die Förderfähigkeit sind. Die BIK sollte sich an den europäischen Nachhaltigkeitsvorgaben zur Einstufung der Förderfähigkeit halten.
Auch sollte die Begrenzung für den internen Biomassebezug gestrichen werden. Die allermeisten deutschen Unternehmen sind auf externe Energieversorgung angewiesen, um den eigenen Energiebedarf zu decken. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf der BIK bei der Umstellung der bisherigen fossilen also extern bezogenen Energieerzeugung auf erneuerbare Energieerzeugung aus Biomasse eine Eigenerzeugung der Biomasse fordert.
Nicht zuletzt muss der Vergleich der Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung als Förderkriterium aufgenommen werden. Der Entwurf sieht vor, dass die energetische Nutzung von Biomasse nur förderfähig ist, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass eine Direktelektrifizierung technisch und eine Wasserstoffnutzung technisch oder wirtschaftlich in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung steht. Die Wirtschaftlichkeit als Fördervoraussetzung für Biomasse gilt damit lediglich für die Nutzung von Wasserstoff, nicht jedoch für die Direktelektrifizierung. Eine einseitige Fokussierung auf die Elektrifizierung ist energiewirtschaftlich kontraproduktiv und führt zu unnötigen Netzbelastungen, vermeidbaren Stromnachfragen und überhöhten Kosten für die Unternehmen.“
Die Stellungnahme ist auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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