Am 30.11. ist für die meisten Autobesitzer Stichtag: Wer einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, muss in der Regel bis Ende November handeln. Und da die Versicherungswirtschaft mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnet, steht betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Ob mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Versicherung: Die ARAG Experten geben zur anstehenden Wechselsaison Tipps, wie man bei der Kfz-Versicherung sparen kann und worauf man achten sollte.

Was ist der Grund für die erwarteten Beitragserhöhungen?
Die ARAG Experten weisen auf Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin, wonach die Ausgaben für Haftpflichtschäden – hier gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um 54 Prozent – und Verwaltung bei knapp 33 Millionen Euro lagen, die Beitragseinnahmen aber lediglich rund 30 Millionen Euro betrugen. Grund für diese Diskrepanz sind die hohe Inflation und vor allem stark gestiegene Reparaturkosten und immer teurere Ersatzteile. Zudem verzeichnet die Branche eine Zunahme von 15 Prozent an Autodiebstählen, was sich ebenfalls auf die Beitragshöhe auswirkt.

Wie kann man durch die Fahrleistung sparen?
Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet. Wer also weniger gefahren ist, als vertraglich vereinbart, kann nicht nur mit einer Rückzahlung rechnen, sondern kann bei vielen Versicherungen auch den Beitrag nach unten anpassen lassen. Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer verpflichtet sind, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert.

Welche weiteren Einsparpotenziale gibt es für bestehende Tarife?
Wer die Prämie in einem Rutsch als Jahresbeitrag zahlt, kommt oft günstiger davon, als wenn monatlich, viertel- oder halbjährlich überwiesen wird, denn dann können Ratenzuschläge hinzukommen. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann. Der Beitrag wird in der Regel auch günstiger, wenn eine Selbstbeteiligung gewählt wird. Je höher diese ist, desto niedriger der Beitrag.

Eine weitere Ersparnis könnte darin liegen, eine Versicherung mit Werkstattbindung zu wählen. Dann dürfen Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt werden. Das sind dann mitunter auch freie Werkstätten. Hier weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass viele Leasing- oder Kreditverträge eine eigene Werkstattbindung haben. Darüber hinaus sollte man als Neuwagenbesitzer bedenken, dass es bei nicht autorisierten Werkstätten unter Umständen keine Originalteile gibt und damit die Herstellergarantie verlorengehen kann.

Zu guter Letzt raten die ARAG Experten, Vergleichsangebote einzuholen und Tarife zu vergleichen. Je detaillierter man hierbei den eigenen Vertrag kennt, desto besser kann man vergleichen.

Können sich Rabatte auf den Beitrag auswirken?
Versicherungsgesellschaften gewähren manchmal Rabatte. So kann es sich beispielsweise günstig auf den Beitrag auswirken, wenn das Auto in der Garage steht oder nur privat und nicht beruflich genutzt wird. Und nicht nur das Alter des Versicherungsnehmers oder das Fahrzeugalter können entscheidend sein, ob Rabatte gewährt werden oder nicht. Hier raten die ARAG Experten, sich genau zu informieren, was gezahlt werden muss, wenn diese vertraglich vereinbarten Größen nicht eingehalten werden – wenn also beispielsweise gar keine Garage vorhanden ist oder regelmäßig Fahrer unter 25 das Auto nutzen, obwohl der Fahrerkreis nur den Versicherungsnehmer einschließt. Auch die Höhe der Kosten von Mehrkilometern kann sich unter Umständen als finanzieller Bumerang erweisen.

Welche Fristen müssen Versicherungsnehmer bei einem Wechsel beachten?
Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch Achtung: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass immer mehr Kfz-Versicherer auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten. So läuft ein Vertrag, der beispielsweise am 15. September abgeschlossen wurde, am 14. September des Folgejahres aus und müsste vier Wochen vorher, also Mitte August, gekündigt werden.

Auch Tarifanpassungen müssen mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Frist bei Beitragserhöhungen entfällt. Dann dürfen Versicherungsnehmer ihren Vertrag ab dem Zeitpunkt der Erhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dafür haben Versicherte nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Allerdings sollte erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag in trockenen Tüchern ist, weil Versicherungsgesellschaften Teil- und Vollkasko-Verträge ablehnen dürfen.

Welchen Einfluss haben Typklassen auf den Versicherungsbeitrag?
Während es in der Haftpflichtversicherung vor allem um den Wert des geschädigten Fahrzeugs geht, ist in der Kaskoversicherung insbesondere der Wert des versicherten Autos wichtig. Daher wird jedes Jahr von Gutachtern überprüft, welche Automodelle besonders häufig in Unfälle oder Schäden verwickelt waren, wie etwa durch Diebstahl. Je höher dieses Ergebnis, desto höher die Typklasse. Und das wird sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Laut GDV müssen künftig mehr als sieben Millionen Autofahrer mit einer veränderten Typklasse rechnen, die die Haftpflichtversicherung teurer macht. In welche Typklasse das eigene Fahrzeug eingestuft wird, können Autofahrer in der Typklassenabfrage des GDV herausfinden.

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