Verweigert eine Airline im Vorfeld eines Fluges die Beförderung, so können Fluggäste eine Ausgleichszahlung auch dann verlangen, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben. Die Airline muss nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch dann zahlen, wenn sie die Beförderungsverweigerung frühzeitig angekündigt hat (Az.: C-238/22).
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