In vielen Großstädten stehen sie am Straßenrand: E-Roller. Die elektrisch betriebenen Roller, nicht zu verwechseln mit E-Scootern, werden nach dem Sharing-Prinzip an Privatpersonen verliehen. Es gibt zwei Arten: Stationär gebundene Flotten und das so genannte Free-Floating. Beim Free-Floating werden die Roller nicht an festen Stationen ausgeliehen oder abgestellt. Stattdessen informieren sich die Fahrer:innen vorab mittels einer Smartphone-App über Standort sowie Verfügbarkeit und können die Roller nach der Fahrt an einem beliebigen Ort im vom Anbieter vorgegebenen Gebiet abstellen. Der Trend zu E-Rollern zeigt sich auch an den Absatzzahlen. In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres wurden nach Angaben des Industrie-Verbands Motorrad 6.430 Elektro-Leichtkraftroller zugelassen, ein Plus von 8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Doch bei der Nutzung ist Vorsicht geboten: „Ein Elektro-Roller beschleunigt oft schneller als ein herkömmlicher Motor-Roller und kann eine Geschwindigkeit von 45 bis 50 Stundenkilometern erreichen“, sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. „Anfänger:innen sollten Beschleunigung und Geschwindigkeit nicht unterschätzen, um Unfälle zu vermeiden.“ Der TÜV-Verband gibt Hinweise für das sichere Fahren mit Elektro-Rollern im Herbst und Winter.

Registrierung via App notwendig

Je nach Anbieter ist eine Registrierung erforderlich, um einen Elektroroller ausleihen zu können. Die Nutzer:innen registrieren sich in der Regel mit ihrem Personalausweis und Führerschein über die App des Anbieters. „Nutzer:innen von Elektro-Roller-Sharing müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen EU- oder EEA-PKW-Führerschein der Klasse B oder einen Motorradführerschein der Klasse A besitzen“, so Schneider. Nach der Verifizierung und Hinterlegung der Zahlungsdaten kann ein E-Roller ausgeliehen werden. Die Fahrer:innen können dann über die App einen Roller in ihrer Nähe orten, reservieren, entsperren und losfahren. Die Anbieter berechnen in der Regel eine sogenannte Freischaltgebühr und einen Minutentarif. Grundsätzlich bieten Sharing-Anbieter wie Emmy oder Felyx ihre Dienste auch im Herbst und Winter an. Wegen der geringeren Nutzungszahlen können aber die Zahl der mietbaren Roller oder auch das jeweilige Geschäftsgebiet verkleinert sein.

Sicherheitshinweise beachten

Ein Helm ist Pflicht beim Fahren von Krafträdern und offenen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. In der Helmbox von mietbaren E-Rollern befinden sich in der Regel zwei Helme in verschiedenen Größen, was das spontane Fahren zu zweit erleichtert. Schneider: „Fahrer:innen, die zum ersten Mal mit einem E-Roller mit 50 ccm Hubraum unterwegs sind, sollten sich langsam herantasten und nicht direkt zu zweit auf den Roller steigen“. Außerdem sollten sich Nutzer:innen mit den Informationen zu den Rollern, dem Fahrverhalten zu zweit oder bei Nässe, dem Verbot der Benutzung von Kraftfahrstraßen und den verschiedenen Fahrmodi vertraut machen. 

Fahrstil an Witterung anpassen

Nutzer:innen sollten vor Fahrtantritt stets überprüfen, ob sich der Roller in einem verkehrssicheren Zustand befindet und wichtige Funktionen wie Blinker, Bremse oder Licht einwandfrei funktionieren. Das Bremslicht kann zum Beispiel in einer verspiegelten Schaufensterscheibe kontrolliert werden.

Die richtige Kleidung bietet Schutz im Falle eines Sturzes. Festes Schuhwerk, das die Knöchel schützt, ist unerlässlich. Weiterhin sollten E-Roller-Fahrer:innen strapazierfähige Kleidung tragen. Lange Hosen und Jacken mit langen Ärmeln helfen, schmerzhafte Hautabschürfungen zu vermeiden. Besonders wichtig ist das Tragen von geeigneten Handschuhen, da die Hände bei einem Sturz häufig zum Abstützen benutzt werden. Für Verbraucher:innen, die regelmäßig mit E-Rollern unterwegs sind und auf der sicheren Seite sein möchten, lohnt sich Schutzkleidung, die über Protektoren an Schultern, Rücken, Ellenbogen und Knien verfügt. Protektoren verhindern schwere Verletzungen, die auch bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit auftreten können. Schneider: „Gerade in der nahenden kalten Jahreszeit sollten Fahrer:innen ihr Fahrverhalten den Witterungsverhältnissen anpassen. Auf nasser Fahrbahn sollten sie langsamer fahren, scharfe Kurven vermeiden und besonders Rücksicht auf andere nehmen.“ Vor allem im Herbst kann nasses Laub die Fahrbahnen extrem rutschig machen. Kommt der erste Frost, müssen Zweiradfahrer mit Raureif und Glätte rechnen.

Nach der Fahrt sollten Nutzer:innen den Roller auf einem geeigneten Parkplatz abstellen. Dies sind vor allem öffentliche Parkplätze oder Parkflächen, die speziell für Sharing-Anbieter reserviert sind. Verboten ist das Parken vor Einfahrten, Eingängen und Feuerwehrzufahrten, im Parkverbot, in Anwohnerparkzonen, in Parks, auf Radwegen und Blindenleitsystemen, auf Privatgrund sowie unmittelbar vor oder hinter Kreuzungen. In einigen Städten wie Berlin ist auch das Parken auf Gehwegen verboten. Deshalb sollten sich Verbraucher:innen vorab mit den Parkbestimmungen und Vorschriften ihrer Stadt vertraut machen. Unabhängig davon ist immer darauf zu achten, dass der abgestellte Roller andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein absolutes No-Go

Auf dem Heimweg von einer Party können E-Roller verlockend sein. Allerdings gelten für E-Roller-Fahrer:innen die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen: Ab 0,5 Promille begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot rechnen. Fahren mit 1,1 Promille und mehr ist eine Straftat. Hierbei drohen höhere Geldstrafen oder sogar die Überprüfung der Fahreignung. Für Fahrer:innen unter 21 Jahren sowie für Führerscheinerwerber:innen, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt eine Null-Promille-Grenze. Schneider: „E-Roller-Fahrer:innen sollten grundsätzlich auf Alkohol, Betäubungsmittel und andere Medikamente verzichten.“

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