Im Herbst und Winter wird in Deutschland viel gebastelt. Gerne auch mit Naturmaterialien. So kommen viele auf den Gedanken, beim Spaziergang Äste, Zweige, Moos, Rinden- oder Holzstücke aus dem Wald mitzubringen. Dies ist jedoch grundsätzlich verboten.

In den Landeswaldgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass grundsätzlich nur die Waldbesitzer:innen über ihren Wald verfügen dürfen.

Von diesem Verbot gibt es jedoch eine Ausnahme, die sogenannte Handstraußregelung. Sie ist im § 39 Abs. 3 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) geregelt. Diese erlaubt es, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur“ mitzunehmen. Dabei ist ein vernünftiger Umgang auch mit Bäumen sehr wichtig, sie dürfen nicht mutwillig verletzt werden. Wir, die SDW, empfehlen daher auf dem Boden liegende Äste zu sammeln und auf keinen Fall frische abzuschneiden. Stehen die Wälder unter einem besonderen Schutz, wie zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Nationalparken, ist die Mitnahme immer verboten.

Bei Moosen ist Vorsicht geboten – SDW empfiehlt Verzicht!

Moose haben eine wichtige Funktion im Kreislauf des Ökosystems Wald. Sie speichern Wasser – bis zum 26-fachen des eigenen Trockengewichtes – und filtern Schadstoffe. Sie bremsen den Oberflächenabfluss und binden Schadstoffe und schützen damit die Qualität des Grundwassers. Moose sind darüber hinaus der Lebensraum vieler Kleinstlebewesen. Die SDW empfiehlt deshalb, auf Moos aus dem Wald zu verzichten.

Hainmoose, Torfmoose und auch Weißmoose sind vom Aussterben bedroht und stehen deshalb unter Naturschutz. Da die unterschiedlichen Moose leicht zu verwechseln sind, wäre es notwendig, sich zuvor das nötige Wissen anzueignen. Beim Entnehmen müsste beachtet werden, dass nur ein kleiner Teil des Mooses entnommen wird, damit es sich wieder gut regenerieren kann. Also am besten darauf verzichten!

Über Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e. V.

Am 5. Dezember 1947 wurde die SDW in Bad Honnef gegründet und ist damit einer der ältesten Naturschutzverbände in Deutschland. Heute engagieren sich in den 15 Landesverbänden rund 25.000 Mitglieder aktiv für den Wald. Waldbezogene Bildung für Kinder und Jugendliche sowie Schulungen für Erzieher:innen und Lehrkräfte bilden gemeinsam mit dem aktiven Waldschutz und -erhalt den Schwerpunkt der Arbeit. Besonders erfolgreich sind die Waldjugendspiele, Waldmobile, Waldschulen, Schulwälder, die SDW-Waldpädagogiktagungen und die erfolgreichen waldpädagogischen Projekte SOKO Wald und die Klimakönner

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e. V.
Dechenstraße 8
53115 Bonn
Telefon: +49 (228) 9459830
Telefax: +49 (228) 9459833
http://www.sdw.de

Ansprechpartner:
Sabine Krömer-Butz
Pressereferentin
Telefon: +49 (228) 9459835
Fax: +49 (228) 9459833
E-Mail: sabine.kroemer-butz@sdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel