Reinhardt warnte eindringlich vor den Folgen einer Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst. „Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher unabhängig von einer kassenärztlichen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst engagieren, würden ihre Tätigkeit dann sicher einstellen. Das hätte einschneidende Auswirkungen auf die Versorgung.“ Der Hartmannbund-Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf entsprechende „Kettenreaktionen“, die von einzelnen KVen bereits in Mitgliederrundschreiben dargelegt würden. Würden die Bereitschaftsdienste nur noch von den dazu gesetzlich verpflichteten Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu leisten sein, so würden sich zwangsläufig die Öffnungszeiten der Notfallpraxen deutlich reduzieren, einige müssten gänzlich geschlossen, Fahrdienste erheblich reduziert werden.
Reinhardt: „Der Preis für eine solche Versicherungspflicht wäre hoch. Der Gesetzgeber ist also hier gut beraten jetzt unverzüglich die Notbremse zu ziehen. Besser etwas zu spät als gar nicht!“
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