Der Weg zur flächendeckenden Einführung des E-Rezepts in Deutschland verläuft nicht reibungslos. Während die Apotheken bereits auf die elektronische Verordnung vorbereitet sein müssen, besteht noch erheblicher Nachholbedarf in den Arztpraxen. In einem Schritt, um das Tempo der Einführung zu beschleunigen, hat die Gematik den 10. Oktober als den "Aktionstag des E-Rezeptes" ausgerufen.

Die Gematik, die für die Entwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland verantwortlich ist, ruft Zahn- und Arztpraxen sowie Krankenhäuser dazu auf, das E-Rezept am 10. Oktober im Rahmen ihrer normalen Versorgung zu nutzen. Das Hauptziel des Aktionstages besteht darin, möglichst viele Praxen zu ermutigen, sich mit dem E-Rezept vertraut zu machen und den Übergang zur dauerhaften Nutzung des E-Rezepts zu beginnen.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Praxen verpflichtend sein. Da jedoch noch nicht alle Praxen ausreichend mit dem Umgang vertraut sind, steht eine Anleitung mit einem Test-E-Rezept zur Verfügung. Praxen, die bereits E-Rezepte ausstellen, werden ermutigt, alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für GKV-Patient:innen elektronisch zu verordnen.

Die Gematik betont, dass der Aktionstag darauf abzielt, mehr Sicherheit im Umgang mit der neuen digitalen Verordnung vor der verbindlichen Einführung zu schaffen. Dies richtet sich insbesondere an (Zahn-)Ärzt:innen, Medizinische Fachangestellte (MFA), Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und auch an ihre Patientinnen und Patienten.

Seit dem 1. Juli haben Versicherte die Möglichkeit, das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Mit dieser dritten Einlösemethode, neben dem ausgedruckten Token und der E-Rezept-App, hat die Anzahl der elektronischen Verordnungen zugenommen. Allein im August wurden erstmals mehr als 100.000 E-Rezepte pro Woche eingelöst.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung nicht auf der eGK gespeichert ist. Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur hoch, was auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich ist. Der/die Patient:in geht dann in die Apotheke, zeigt die eGK vor, die gescannt wird, und das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept auf dem E-Rezept-Server zugreifen und die Verordnung ausstellen, ohne dass eine PIN erforderlich ist.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Gematik Maßnahmen ergreift, um die Akzeptanz und die Anwendung dieses neuen Systems in Arztpraxen zu fördern. Der "Aktionstag des E-Rezeptes" am 10. Oktober ist eine clevere Initiative, um Praxen dazu zu ermutigen, sich mit dem E-Rezept vertraut zu machen und den Übergang zur elektronischen Verordnung zu erleichtern.

Die steigende Anzahl von E-Rezepten, die über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden, zeigt, dass Versicherte bereit sind, diese neue Methode zu nutzen. Dies ist ein positives Zeichen für die breitere Akzeptanz des E-Rezepts in der Bevölkerung.

Es ist jedoch unerlässlich, dass Arztpraxen und Apotheken sich ausreichend auf die verbindliche Einführung des E-Rezepts vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Patientenversorgung sicherzustellen. Die Verfügbarkeit von Schulungsmaterial und Test-E-Rezepten ist hierbei von großer Bedeutung.

Insgesamt ist das E-Rezept ein wichtiger Schritt in Richtung einer moderneren und effizienteren Gesundheitsversorgung, der jedoch eine koordinierte Anstrengung von allen Beteiligten erfordert, um erfolgreich umgesetzt zu werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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