„Alle drei Förderaufrufe beinhalten Anreize zur Schaffung von Stadtgrün“, betonte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Das begrüße der ZVG ausdrücklich.
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum greife allerdings zu kurz. „Urbane Regionen seien ebenso wichtig, um natürlichen Klimaschutz zu verwirklichen“, sagte Fleischer und verwies auf die zahlreichen bewiesenen positiven Effekte von Blumen und Pflanzen auf das Stadtklima. Diese Lücke müsse zügig mit den nächsten Förderaufrufen geschlossen werden.
„Kritisch sehen wir auch, dass der Förderempfänger für die Pflege und den Erhalt der Maßnahme nach deren Abschluss ohne fortlaufende Finanzierung allein verantwortlich ist“, so der ZVG-Generalsekretär weiter. Angesichts von Personalmangel und finanziellen Engpässen in den Kommunen sei bereits jetzt das Ende zahlreicher neuer Pflanzungen zu befürchten.
Nicht zuletzt sind die Förderungen an Bedingungen geknüpft, die die Unterstützung bestehender Konzepte ausschließt. Damit werden entwickelte und bewährte Lösungen ausgeschlossen. Das betrifft auch das bestehende und vom Bundeslandwirtschaftsministerium ausgezeichnete Bestattungskonzept NaturRuh.
Hintergrund:
Bislang wurden im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) Förderaufrufe mit einem Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro an den Start gebracht. Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen wie z.B. naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten in ländlichen Regionen, die Begrünung von Dächern und Fassaden, Schulungsmaßnahmen und Anschaffung von Geräten für eine naturnahe, insektenschonende Grünpflege oder die Erstellung von kommunalen Konzepten zur Klimaanpassung.
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