„Wasserstoff gilt als Hoffnungsträger einer vollständigen Energiewende. Das erfüllt sich aber nur dann, wenn er auch wirklich nachvollziehbar mit Ökostrom hergestellt wird. Verbraucher:innen und Unternehmen müssen sicher sein, keinen Wasserstoff auf Basis von konventionellem Kraftwerksstrom zu erhalten, wenn sie das nicht wollen. Denn das wäre Greenwashing und so unehrlich wie ein Bio-Freiland-Ei aus der Legebatterie. Die Bundesregierung will laut aktuellem Verordnungsentwurf die Kopplung von genutzter Energie und produziertem Wasserstoff sicherstellen, indem Anbieter einfach Herkunftsnachweise für entsprechende Ökostrommengen entwerten. Hier aber liegt das Problem: Denn diese europaweit handelbaren Ursprungs-Zertifikate allein eignen sich nicht, um zu garantieren, dass für eine bestimmte Wasserstoffmenge tatsächlich erneuerbarer Strom genutzt wurde. Es drohen Etikettenschwindel und Intransparenz.
Deshalb benötigt man hier unbedingt zusätzliche Kriterien: So muss die Produktion des Ökostroms zeitlich mit der jeweiligen Wasserstoff-Produktion zusammenfallen – und es sollten direkte Lieferbeziehungen zwischen Elektrolyseur und Erneuerbaren-Kraftwerken bestehen. Derartige Standards wurden in einer kürzlich beschlossenen EU-Regelung – dem Delegierten Rechtsakt – bereits für die Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor festgelegt. Dass der deutsche Verordnungsentwurf hinter diesen Anforderungen zurückbleibt, enttäuscht, und das kann so nicht stehen bleiben. Denn eine lasche Verordnung birgt das Risiko, dass fossile Emissionen nicht reduziert werden, dafür aber die Transparenz und das Vertrauen in erneuerbare Gase leiden.“
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