„Was nachweislich tötet, sollte weder nach Beere noch Melone oder Vanille schmecken“, so Bundesminister Cem Özdemir zum Verbot von charakteristischen Aromen und Aromastoffen bei erhitzten Tabakerzeugnissen. Bislang waren Aromen nur bei Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen untersagt. Nach Auskunft der ARAG Experten wird das Aroma-Verbot ab 23. Oktober auch auf sogenannte Tabakerhitzer ausgeweitet. Im Gegensatz zur Zigarette wird der Tabak in diesem Gerät auf über 300 Grad Celsius erhitzt. Dabei entstehen Aerosole, die durch Ziehen am Mundstück inhaliert werden. E-Zigaretten sind nicht vom Verbot betroffen.
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