Die Arbeitsgruppe „Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat die Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., um eine Stellungnahme gebeten. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Es ist erfreulich, dass unter den angefragten Experten der Arbeitsgruppe, die sich mit einer Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch befasst, mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. und dem Bundesverband Lebensrecht immerhin zwei Organisationen angefragt wurden, die sich tatkräftig und uneingeschränkt für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes einsetzen.

Die ALfA hat in ihrer Stellungnahme die gängigen Argumente für die vollständige Legalisierung des sogenannten Schwangerschaftsabbruchs mit Fakten und Zahlen widerlegt – so zum Beispiel das Narrativ von der Stigmatisierung der abtreibungswilligen Frau und ihres Arztes, das allein schon deswegen nicht mehr glaubhaft ist, weil mittlerweile nicht einmal mehr die evangelische Kirche noch ein Vergehen in einer vorgeburtlichen Kindstötung erkennen möchte und Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen, in den vergangenen Jahren nicht nur eine große, durchweg positive Resonanz in den öffentlich-rechtlichen Medien vergönnt war, sondern sie auch mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet wurden.

Auch die Behauptung, es gäbe zu wenig Abtreibungseinrichtungen, und daher sei eine Neufassung des § 218 notwendig, wird durch die aktuelle Entwicklung Lügen gestraft: Noch nie ist die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen in Deutschland innerhalb eines so kurzen Zeitraums so drastisch gestiegen. Gäbe es einen Mangel an abtreibungswilligen Ärzten, wäre diese Steigerung kaum möglich gewesen.

Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung diese Kommission prüfen lässt, ob Abtreibungen nicht vollständig erlaubt sein sollten – nichts anderes bedeutet ihre Streichung aus dem Strafgesetzbuch. Es ist unfassbar, dass damit in Deutschland eine Kategorie Menschen entstehen könnte, für die ein geringeres Lebensrecht besteht als für andere. Wer von einem zunehmenden Lebensrecht eines Menschen spricht, bereitet damit den Weg für ein abnehmendes Lebensrecht. Damit rutscht die Gesellschaft in eine Situation, in der eine Gruppe Menschen darüber entscheidet, wer getötet werden darf, und eine andere Gruppe dieser Entscheidung zum Opfer fällt.

Wünschenswert wäre eine Kommission, die intensiv prüft, wie Abtreibungsprävention tatsächlich effektiv gelingen kann. Diese Kommission müsste weit über das Angebot flächendeckender Beratungseinrichtungen hinausgehen, finanzielle Spielräume eingeräumt bekommen und endlich die wirklichen Interessen und Wünsche der Menschen im Land ernst nehmen. Denn eins ist klar: Die allermeisten von ihnen wünschen sich ein Leben mit Kindern und Familie. Auch Frauen nach Abtreibung geben mehrheitlich an, sie hätten ihr Kind auf die Welt gebracht, wenn nicht die Lebensumstände so schwierig gewesen wären. Diese Sorgen nehmen: Das wäre die Aufgabe der Bundesregierung.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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