Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
„Wir begrüßen, dass die geplanten Zwischenziele für das Jahr 2040 gestrichen wurden und auch das Primärenergieziel für 2045 komplett entfallen ist. Kritisch bewerten wir, dass für kommunale Unternehmen unterschiedliche Anforderungen gelten sollen, wodurch sie gegenüber privaten Unternehmen benachteiligt werden.
Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Deshalb ist das Energieeffizienzgesetz richtig. Die geplanten Ziele können nur erreicht werden, wenn Unternehmen zusätzliche Effizienzanstrengungen leisten. Die kommunalen Unternehmen unterstützen bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz. Auch ihre Kunden unterstützen sie mit umfangreichen Energiedienstleistungsangeboten bei der Effizienzsteigerung.
Der VKU hat sich während des laufenden Gesetzgebungsprozesses vor allem für praktikable und konkrete Regelungen sowie flexiblen Vorgaben eingesetzt. Deshalb begrüßen wir, dass während des Gesetzgebungsverfahrens die ursprünglich geplanten Zwischenziele für das Jahr 2040 gestrichen wurden und auch das Primärenergieziel für 2045 komplett entfallen ist.
Wir begrüßen auch, dass nun in den Regelungen zur Vermeidung und Nutzung der Abwärme die technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Regelungen zu Rechenzentren. Mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie werden die zusätzlichen Energieeffizienzanforderungen für Rechenzentren, die vor dem 1. Januar 2024 den Betrieb aufnehmen, aufgehoben.
Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidieren jedoch erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung. Allein aktuell in der Planung befindliche Vorgaben für die Wasserwirtschaft können laut Nationaler Wasserstrategie den Primärenergieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Grund dafür sind höhere Anforderungen, unter anderem an Wasseraufbereitung und Ressourcenrückgewinnung in Zeiten des Klimawandels. Das Energieeffizienzgesetz blendet diesen Zielkonflikt leider weiterhin vollständig aus.
Der VKU hat sich gegen eine gesetzliche Benachteiligung von kommunalen Unternehmen gegenüber privaten Unternehmen ausgesprochen. Der Bundesrat hatte richtigerweise vorgeschlagen, dass auch kommunal getragene Einrichtungen, Unternehmen und Anstalten keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind und daher von den Umsetzungspflichten des Bundesgesetzes auszunehmen sind. Die erforderliche Klarstellung hat der Bundestag bei seinen heutigen Beratungen jedoch nicht aufgegriffen. Damit gelten für kommunale Unternehmen weiterhin verschiedene Vorgaben, was die Umsetzung erschwert.
Zwar ist die im Gesetz vorgesehene Vorbildrolle der öffentlichen Hand nachvollziehbar, aber das darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kommunaler Unternehmen führen. Für kommunale und private Unternehmen müssen dieselben Anforderungen gelten.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
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