„Eine landesrechtliche Absicherung, die das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren stärkt, ist dringend notwendig.“, sagt Susanne Köhler, Vorsitzende des Landesverbands Sachsen im djb.
Die seit 30 Jahren geltende deutsche Regelung schafft es nicht, den Zugang zu straffreien Abbrüchen in der Praxis abzusichern. Die Versorgungslage in Deutschland ist defizitär. Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich zwischen 2003 und 2023 fast halbiert.
Schon seit Längerem spricht sich der djb für eine Verbesserung der Versorgungslage (ungewollt) schwangerer Personen aus. Der djb versteht den Schwangerschaftsabbruch nicht nur unter dem Paradigma der reproduktiven Freiheit oder der reproduktiven Rechte, sondern unter dem noch weiteren Paradigma der reproduktiven Gerechtigkeit.
„Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist wesentlich für die Umsetzung von Gleichberechtigung und sozialer Gerechtigkeit.“, sagt Valentina Chiofalo, stellvertretende Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht im djb.
Der djb kritisiert, dass das derzeitige Regelungsmodell des Schwangerschaftsabbruchs der Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Person grundsätzlich nicht hinreichend Rechnung trägt. So muss auch ein effektiver Schutz des ungeborenen Lebens immer die schwangere Person in die Überlegungen miteinbeziehen. Die Stellungnahme enthält detaillierte Verbesserungsvorschläge wie die bundesweite Abschaffung der Pflichtberatung und stellt als weitere Forderung, gegen Gehsteigbelästigungen vorzugehen. Im Dezember 2022 hat der djb einen Vorschlag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches veröffentlicht.
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