Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
In Präsenz, aber sicher!
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/…
PROGRAMM
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Abfalldeklaration im Kreislaufwirtschaftsrecht
– Hintergrund und Wirkungsbereich der Abfalldeklaration
– Abgrenzung Abfall – Produkt – Nebenprodukt
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Systematik der Abfallverzeichnisverordnung
– nicht gefährliche Abfälle
– gefährliche Abfälle – Spiegeleinträge
– Gefährlichkeitskriterien aus dem Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
11.30 Uhr Nachweisführung
– nicht gefährliche Abfälle
– gefährliche Abfälle
– behördliche Überwachung
– Vorab- und Verbleibskontrolle
– Entsorgungsnachweis
– Sammelentsorgungsnachweis
12.30 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr häufige Fehler bei der Abfalldeklaration
– Fallbeispiele aus der Praxis
Abgrenzung zum Gefahrgutrecht
– gefährliche Abfälle vs. Gefahrgut
14.15 Uhr Kaffeepause
14.30 Uhr Persistente organische Schadstoffe (PoP-Abfälle)
– Auflistung von PoP-Abfällen
– Getrennthaltungsgebot
– Nachweispflichten
14.45 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
15.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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