Am 08. September war es nun endlich so weit: Der Bundestag hat mit dem umstrittenen Heizungsgesetz eines der meistdiskutierten Gesetze der letzten Jahre verabschiedet. Die wichtigste Botschaft für die rund fünf Millionen Besitzer einer Ölheizung in Deutschland lautet dabei: Wer einen problemlos funktionierenden fossilen Wärmeerzeuger Im Keller stehen hat, für den ändert sich erst einmal gar nichts. Man muss diesen Fakt so besonders betonen, da sich seit Bekanntwerden des Heizungsgesetzes hartnäckig das Gerücht gehalten hat, dass ab dem 1. Januar 2024 alle fossilen Heizungen – egal ob Gas oder Öl – ausgetauscht werden müssen. Das stimmt nicht und hat übrigens auch nie gestimmt. Wer also zuhause eine funktionierende Heizung hat, muss ab 2024 nichts tun. Selbst wenn sie mal ausfallen sollte, muss man nicht in Aktionismus verfallen. Denn so lange die Ölheizung noch zu reparieren ist, besteht kein Handlungszwang. Doch auch als neu installierte Heizung hat die Ölheizung mit moderner Brennwerttechnologie eine Zukunft, so lange diese Technik gemäß dem GEG Gebäudeenergiegesetz ab 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. Die positive Zukunft der Ölheizung liegt also in der Umrüstung zu einem effizienten, leistungsstarken Hybridmodell.  

Vor dem Hintergrund der nun feststehenden Rahmenbedingungen rät der Bundesverband Lagerbehälter den rund fünf Millionen Ölheizungsbesitzern in Deutschland vorerst auf jeden Fall weiterhin auf ihre bewährte Energieversorgung zu setzen. Ältere Ölheizungen mit einer Betriebszeit von über 20 Jahren sollte man dabei möglichst schnell mit moderner Brennwerttechnologie aufrüsten und zusätzlich in eine neue, doppelwandige Tankanlage investieren. Eine solche Anlage garantiert nicht nur einen deutlichen höheren Sicherheitsstandard sowie einen geruchslosen Betrieb, sondern auch mehr Platz im Heizungskeller durch kleinere Tanks und Wegfall der Ummauerung des Tankanlagenbereichs. Das wiederum schafft Platz für die mögliche Integration hybrider Tandemlösungen.

Die Zukunft der Ölheizung als Hybridmodell

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss die private Wärmeversorgung ab 2024 in Neubaugebieten zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. In Bestandsimmobilien sowie individuellen Neubauten (Baulücken) müssen diese 65 Prozent EE in einem Stufenplan erreicht werden.
Dank der im neuen Heizungsgesetz nun fest verankerten Technologieoffenheit sowie der 65%-Forderung anteiliger regenerativer Energie rücken auch die Fähigkeiten der Ölheizung als Hybridanlage noch mehr in den Fokus: Denn sie kann im Prinzip mit allen regenerativen Energieträgern wie Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe sehr effizient kombiniert werden. Wobei als effizientester Anlagenpartner nicht zu Unrecht die Wärmepumpe gilt. Grundgedanke bei der Kombination beider Heizformen: Abhängig von den Außentemperaturen wird immer der effizientere Energieträger genutzt. So hat die Ölheizung im Sommer schon mal komplett große Ferien, wenn die warme Außenluft perfekt durch die Wärmepumpe genutzt werden kann. Eigentlich wird die Ölheizung nur noch im Winter bei niedrigen Temperaturen gebraucht. Sie ist das ideale Backup, sollte doch einmal der Strom nicht in gewünschtem Umfang zur Verfügung stehen.

Fit für die Zukunft – Mit neuen Öltanks!

Zum Schluss noch mal zu den modernen Öltanks. Diese haben nämlich einen wesentlichen Einfluss darauf, dass die Vorgabe der Bundesregierung für einen 65%igen Anteil an „grüner Energie“ bei Neuinstallation einer Heizungsanlage auch bei der Ölheizung problemlos erfüllt werden kann. Denn die zunehmend beigemischten synthetischen Flüssigbrennstoffe und Bio-Anteile im Brennstoff sind in einem modernen Heizöltank „bestens aufgehoben“. Neue Tankanlagen sind sozusagen „Green Fuels ready“.  
Weiterführende Informationen zur „Zukunft Ölheizung“ findet man auf www.behaelterverband.de.

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