BAföG: Hilfe vom Staat
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, deren eigene finanzielle Mittel oder die ihrer Eltern nicht ausreichen, um sich ein Studium leisten zu können.
Wohnen Studierende nicht mehr bei den Eltern, gibt‘s monatlich bis zu 812 Euro vom Staat. Dieser Höchstsatz liegt ab 25 Jahren sogar bei 934 Euro. Der Vorteil des BAföGs: Die Hälfte des Zuschusses ist geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen vergeben. Von der Darlehenssumme müssen insgesamt maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden.
Zum BAföG können Studierende monatlich bis zu 520 Euro hinzuverdienen, ohne, dass es Abzüge von der BAföG-Förderung gibt.
Studienkredit als Alternative
Allerdings: Nicht jeder Studierende, dem das eigene Geld für die Uni oder FH nicht reicht, bekommt tatsächlich auch BAföG. Daher kann man auch auf das Angebot eines Studienkredits von Banken und Sparkassen zurückgreifen. Aber anders als beim BAföG, fallen beim Studienkredit Zinsen an, die man zusätzlich zur Kreditsumme zurückzahlen muss.
Wichtig ist, dass der Kredit zur persönlichen Lebenssituation und zu den eigenen Wünschen passt. Empfehlenswert ist es daher, die eigenen Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zeitraum zusammenzustellen, um den tatsächlichen monatlichen Finanzbedarf zu ermitteln.
Auf der Suche nach dem passenden Angebot sollte man sich von mehreren Anbietern beraten lassen. Dabei helfen Fragen wie: Wie flexibel ist das Darlehen hinsichtlich eines Fächerwechsels, eines Auslands- oder Urlaubssemesters oder einer Sonderauszahlung? Wie hoch ist der Zinssatz und ab wann muss der Kredit zurückgezahlt werden? Wichtig sind auch eine genaue Kostenaufstellung und die Höhe der gesamten Rückzahlungssumme, einschließlich möglicher Varianten, um das Darlehen zu tilgen. Tipp: An der Uni vor Ort nachfragen – manchmal gibt es hochschulspezifische Angebote.
Nebenjob während des Studiums
Viele Studierende in Deutschland jobben neben der Uni, um sich ihre Ausbildung zu finanzieren. Ideal ist ein Minijob. Studierende dürfen dann zwar nur bis zu 520 Euro im Monat verdienen, dafür können sie aber in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert bleiben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch Sonderzahlungen hinzugerechnet werden. Wer beispielsweise mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über die Grenze von 520 Euro kommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt. In diesem Fall bietet sich ein Job als Werkstudentin oder Werkstudent an: Bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem (Vollzeit-)Studium sind dann erlaubt.
Achtung: Wer BAföG bekommt, darf nicht mehr als 6.240 Euro im Bewilligungszeitraum (in der Regel zwei Semester) verdienen, sonst wird der Zuschuss gekürzt.
In den Semesterferien ein Jobangebot anzunehmen, ist eine weitere Möglichkeit, sein Studium zu finanzieren Das kann natürlich anstrengend sein und unter Umständen vom Studium ablenken. Aber andererseits können Studierende damit auch schon erste Berufserfahrungen sammeln – und eine Verschuldung vermeiden. Und: Wer auf Darlehen nicht angewiesen ist, muss auch keine Abzüge fürchten; die Höhe des Einkommens oder die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit spielen in dem Zusammenhang keine Rolle.
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