Wer einen Dispo in Anspruch nimmt oder sein Konto überzieht, muss zum Teil mit happigen Zinsen rechnen  Und für immer mehr ist ein Dispo mangels Bonität nicht oder nicht im benötigten Umfang zu erlangen – Für kurzfristige Engpässe könnte der Pfandkredit eine Alternative sein.

Stuttgart, 18. September 2023 – Die Deutschen sind auf einen finanziellen Engpass schlecht vorbereitet. Das zumindest legt eine aktuelle Studie der Verbraucherzentralen nahe. Demnach hat jeder Siebte in Deutschland zuletzt innerhalb von drei Monaten sein Konto überzogen oder seinen Dispokredit in Anspruch genommen. Und das betrifft offenbar auch immer stärker höhere Gehaltsklassen.

Rund die Hälfte der Betroffenen erklärte, dass der Grund dafür hohe Kosten seien, zum Beispiel aufgrund der hohen Inflation oder der hohen Energiepreise. Das Dilemma: Der Dispokredit, den bekanntlich die Bank ihren Kunden gewährt, wenn sie ihr Konto überziehen, wird immer teurer. Denn Änderungen beim Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) beeinflussen naturgemäß die Zinsentwicklung von Dispo- und Konsumentenkrediten. Und die EZB hat in den vergangenen Monaten die Zinsen bekanntlich kräftig angehoben. 

Die Folge: Laut einer Analyse von Stiftung Warentest aus dem Juni 2023 liegen die Dispozinsen hierzulande aktuell im Schnitt bei 11,2 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 mussten Verbraucher durchschnittlich noch 9,43 Prozent zahlen, solange das Konto in den roten Zahlen war. Der höchste Dispozins liegt mittlerweile sogar bei mehr als 14 Prozent. Noch teurer wird es, wenn der festgelegte Disporahmen gesprengt wird und Überziehungszinsen anfallen. Diese gehen den Angaben zufolge sogar bis zu 20 Prozent.

Und für den ein oder anderen kommt hinzu, dass ein Dispo mangels Bonität überhaupt nicht zu erlangen ist oder der Dispo ausgeschöpft und daher eine Erhöhung nicht möglich ist.

Pfandkredit als Alternative

Aufgrund der gestiegenen Zinsen zahlt man zwischenzeitlich für einige Dispokredite sogar höhere Zinsen, als für einen Pfandkredit. Und bei einer Kontoüberziehung sind bei einigen Banken die Zinsen sogar deutlich höher als für einen Pfandkredit. Denn anders als bei sonstigen Krediten sind die Zinsen beim Pfandkredit mit einem Prozent pro Monat gesetzlich geregelt. Damit sind die reinen Zinsen beim Pfandkredit zurzeit gegenüber einigen Dispokrediten und Kontoüberziehungen nicht nur günstiger, sondern selbst wenn die Zinsen weiter steigen sollten, würde dies bei einem Pfandkredit nicht ebenfalls zu einer Erhöhung der Zinsen führen.

Welche sonstigen Kosten fallen beim Pfandkredit noch an?

Neben den Zinsen sieht die Pfandleiherverordnung vor, dass der Pfandleiher noch Gebühren für die Aufbewahrung des Pfandes etc. beanspruchen kann, die für Darlehen bis 300,- € ebenfalls gesetzlich geregelt sind und bei Darlehen über 300,- € der Vereinbarung zwischen Pfandleiher und Kunde unterliegen.

Besonderheit beim Pfandkredit

Aber auch eine vielen nicht bekannte Besonderheit des Pfandkredits macht diesen als Alternative interessant. Während bei sonstigen Krediten der Kunden für den Kredit sowie alle etwaigen weiteren Kosten persönlich mit seinem gesamten Vermögen sowie pfändbarem Arbeitseinkommen haftet, ist diese persönliche Haftung beim Pfandkredit ausgeschlossen, so dass dem Pfandleiher für das Darlehen, die Zinsen und Gebühren ausschließlich das Pfand haftet. Daher läuft der Kunde beim Pfandkredit auch nicht Gefahr in eine persönliche Schuldenfalle zu geraten und er wird auch nicht der Schufa gemeldet, wenn er den Pfandkredit nicht zurückzahlt, betont Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). 

Und da auch die Abwicklung des Pfandkredites gesetzlich geregelt ist, unterliegt der Pfandkredit klaren gesetzlichen Regelungen, was für den Kunden Transparenz und Sicherheit bedeutet. 

Unbürokratisch und schnell

Das Prozedere beim Pfandkredit ist denkbar einfach: Da es mangels persönlicher Haftung auch keiner bürokratischen und zeitaufwendigen Überprüfung der persönlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bedarf, erhält der Kunde, sobald er sich mit dem Pfandleiher über die Höhe des für das Pfand zu erhaltenden Darlehens geeinigt hat, sofort den Darlehensbetrag je nach Wunsch in bar oder per Überweisung ausbezahlt. Er hat dann drei Monate zuzüglich eines weiteren Karenzmonats Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen und sein Pfand auszulösen. Kann der Kunde nach vier Monaten den Gegenstand nicht auslösen, muss das verpfändete Objekt in einer öffentlichen Versteigerung verwertet werden, sofern sich Kunde und Pfandleiher nicht auf eine Verlängerung des Pfandkreditvertrages verständigen. Sollte sich der Pfandleiher bei einer etwaigen Verwertung des Pfandes nicht vollständig befriedigen können, so hat der Kunde aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung ebenfalls keine persönliche Inanspruchnahme zu befürchten. Sein einziges Risiko besteht somit darin, sein Pfand zu verlieren.

Der Ausschluss der persönlichen Haftung beim Pfandkredit hat auch zur Folge, dass die persönliche Bonität des Kreditsuchenden beim Pfandkredit keine Rolle spielt, so dass der Pfandkredit grundsätzlich für jedermann und selbst bei einem Schufa- Eintrag zu erlangen ist, was auch einer der Gründe war, weshalb Pfandkreditbetriebe während der Lockdowns von den Schließungen ausgenommen waren. 

Dies zeigt nicht nur den Stellenwert des Pfandkredits für die Kreditversorgung der Bevölkerung, sondern es wird auch deutlich, dass der Pfandkredit neben Bankdarlehen, Dispo und Kontoüberziehung eine große Bedeutung besitzt, sagt Experte Schedl und verweist zudem darauf, dass die im ZdP zusammengeschlossenen ca. 150 Leihhäuser mit ihren insgesamt ca. 250 Geschäftsstellen insbesondere in den letzten Jahren für immer mehr Kreditsuchende zu einem verlässlichen Partner geworden sind, wenn schnell und unbürokratisch kurzfristige Liquidität benötigt wird.“

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Über den Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

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