Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG am Mittwoch (27.09.2023) betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Das geplante Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein Nachbesserungsgesetz. Es sorgt dafür, dass das im Pflegeberufegesetz formulierte grundständige Pflegestudium auch wirklich studiert werden kann.

Trotz Nachbesserungen verpasst der Gesetzentwurf zahlreiche mögliche Chancen. Die Fachkräftesicherung in der Pflege ist der Schlüssel für die Zukunft unseres Pflege- und Gesundheitssystems. Dazu werden durchlässige und bundesweit gültige Pflegebildungsstrukturen benötigt – von der Pflegefachassistenz bis hin zur Professur. Weiterbildungsangebote und Studiengänge an Hochschulen müssen ausgebaut werden. Der Föderalismus ist hier nicht hilfreich. Die gesamte Gesetzgebungskompetenz der Pflegebildung gehört in die Verantwortung des Bundes.

Unabdingbar ist eine Neustrukturierung der Kompetenzen und Befugnisse zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben von Gesundheitsfachberufen. Umgesetzt werden muss ein allgemeines Heilberufegesetz, in dem Vorbehaltsaufgaben nach Qualifizierungsgraden differenziert abgebildet werden und die Heilkundeübertragungsrichtlinie des G-BA reformiert wird. Darauf aufbauend muss eine sinnvolle Anpassung des Leistungsrechts in den Blick genommen werden. Das erfordert bund-länderübergreifende Aktivitäten bis hin zu einem Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft

Die Kapazitäten bestehender Pflege-Studiengänge müssen erhöht, neue Studiengänge etabliert werden. Anzustreben ist die Ausweitung hochschulischer Lehrkapazitäten. Verstärkt werden müssen die Anstrengungen für die horizontale und vertikale Durchlässigkeit der Qualifizierungswege von Pflegepersonal.

Zudem ist es die hoheitliche Aufgabe des Bundes, bei der Finanzierung der Ausbildung und des Pflegestudiums auf Umlagebeträge zu verzichten und auf die Finanzierung durch Steuermittel umzustellen.“

Weitere Informationen:

Forderungen des Deutschen Pflegerats – Bildung mit besonderem Blick auf das Pflegestudium

1.      Dem Mangel an Pflegepersonal muss mit nachhaltigen Reformen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems und seiner Strukturen begegnet werden.

2.      Benötigt werden durchlässige und bundesweit gültige Pflegebildungsstrukturen. Etabliert werden muss ein Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft.

3.      Umgesetzt werden muss ein allgemeines Heilberufegesetz, in dem Vorbehaltsaufgaben nach Qualifizierungsgraden differenziert abgebildet werden.

4.      Die Standardberufspositionen in der Pflege sind zu modernisieren. Das gesellschaftliche und pflegerische Verständnis von Geschlechtsidentität ist weiterzuentwickeln.

5.      Digitale Lerninhalte sowie Lerninhalte und -anlässe für den Erwerb von transkategorialen Kompetenzen und Kompetenzen für berufspolitisches Engagement und nachhaltige Entwicklung, müssen fester Bestandteil der Pflegeausbildung und des Pflegestudiums sein.

6.      Die gesamte Gesetzgebungskompetenz der Pflegebildung gehört in die Verantwortung des Bundes.

7.      Bereitzustellen ist eine zeitnahe angemessene Finanzierung aller Bildungsmaßnahmen, bei Abkopplung von den finanziellen Eigenanteilen.

8.      Die theoretische und praktische Pflegebildung sind attraktiv zu gestalten; die Patient*innensicherheit muss gewährleistet sein. Gesichert werden muss eine qualitativ hochwertige Lernzeit in der Praxis.

Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages hier zum Download.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner:
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (151) 650617-86
E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel