Zwar erhalten Familien im Bürgergeldbezug im August 116 Euro für den Schulbedarf ihres Kindes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, doch ohne eine Anpassung an die Inflationsrate, werden sich viele Familien nicht alle benötigten Materialien leisten können. „Aus unserer Sicht ist das ein Skandal“, meint die Bildungsexpertin der Deutschen Kinderhilfe- die ständige Kindervertretung Dr. Luisa Becker-Ritterspach.
Wird ein Kind neu eingeschult, liegen die Kosten noch einmal deutlich höher. Die Ausstattung zum Schulstart liegt laut Sparkasse zwischen 530 und 1410 Euro. „Da wird schnell klar, dass 116 Euro vorne und hinten nicht reichen“, so Dr. Becker-Ritterspach weiter.
Daher fordert die Deutsche Kinderhilfe die Bundesregierung auf, hier sofort zu handeln und nachzusteuern. Die Leistung für den Schulbedarf muss an die Inflation gekoppelt werden. Einschulungen müssen als Sonderbedarf betrachtet werden und als einmalige Leistung extra aufgenommen werden. Schulranzen und Schultüte dürfen nicht unter die Leistung für Schulbedarf fallen.
Jedes Kind in Deutschland hat ein Anrecht auf eine gute Bildung und eine guten Schulstart. Dazu gehört auch eine ausreichende Ausstattung mit Schulmaterial.
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