Einige aktuelle Beispiele, welche für die weitere Entwicklung der Milchviehhaltung relevant sind:
- Aus der Borchert-Kommission: Die Nutztierhaltung soll umgebaut werden. Bei der Ausarbeitung der von den Tierhaltern umzusetzenden Maßnahmen schreitet die Bundesregierung zügig voran. Völlig offen bleibt jedoch weiterhin die Finanzierung, mit der der einhergehende Mehraufwand der Tierhalter gedeckt werden soll. Es ist deshalb bedauerlich, aber nachvollziehbar, dass die Borchert-Kommission ihre Arbeit eingestellt hat.
- Novelle des Tierschutzgesetzes: Erste Entwürfe der Novelle des Tierschutzgesetzes lassen den Schluss zu, dass mehr als 15.000 kleinere Milchviehbetriebe angesichts des kurzfristig angestrebten Verbots der Anbindehaltung vor dem wirtschaftlichen Aus stehen. Außerdem soll offenbar die Verödung der Hornanlagen in Zukunft unter Betäubung erfolgen, obwohl mit der Schmerzmittelgabe und Sedierung von Kälbern eine praktikable und tierschutzgerechte Alternative zur Verfügung steht.
- Mehrwertsteuersenkung für vegane Alternativprodukte: In der Regierungskoalition werden Vorschläge geäußert, die Mehrwertsteuer für vegane Produkte auf Basis von Soja, Hafer oder Nüssen zu senken. Diese Produkte stehen im Wettbewerb zu Milchprodukten, die im Vergleich einen deutlich höheren Nährwert aufweisen.
- Unklarheit bei Umsetzung strengerer Tierschutzvorgaben: Viel zu lange haben Bund und Länder benötigt, um eine bundesweit einheitliche Auslegung bei der Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern vorzulegen. Diese Regeln gelten einzig für die deutschen Tierhalter, die Kälbertransporte nach und von ausländischen Nachbarstaaten unterliegen nicht den strengeren deutschen Gesetzen.
Vor diesem Hintergrund erläutert DBV-Vizepräsident Schmal weiter: „Es wird angesichts der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhaltung in Deutschland nicht ausreichen, allein die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Landwirten in den milchpolitischen Mittelpunkt zu rücken! Der weiterhin bestehende Handlungsbedarf bezüglich Mengen- und Preisabstimmungen muss von den Wirtschafsakteuren angegangen werden. Die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation wird jedoch die von einigen politischen Akteuren geschürten Hoffnungen nicht erfüllen können.“
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