Der Weinanbau in Nordrhein-Westfalen erlebt derzeit einen beeindruckenden Aufschwung, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Gemäß den Bestimmungen des EU-Rechts dürfen Weinreben seit 2016 auch außerhalb der traditionellen anerkannten Anbaugebiete mit Genehmigung angepflanzt werden. Somit haben die Kreise Recklinghausen, Viersen, Kleve, Siegen-Wittgenstein und Soest 2023 zwischen 0,7 und 1,5 Hektar Pflanzrechte für den Weinanbau erhalten. Ohne eine Genehmigung bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft darf kein Wein angebaut werden.

Zum Einsatz kommen in NRW so genannte PIWI-Sorten, das sind pilzwiderstandsfähige Sorten. Im Gegensatz zu den traditionellen Rebsorten, die anfälliger für Pilzbefall sind und somit unter Umständen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen, sind PIWI-Sorten mit natürlichen Resistenzen ausgestattet und können den Pflanzenschutzeinsatz um 80 % senken.

Seit der Umsetzung des Genehmigungsverfahrens wurden insgesamt 22,1 Hektar Pflanzrechte für den Weinanbau an 29 Erzeuger in NRW erteilt. Dies verdeutlicht den zunehmenden Erfolg und die wachsende Beliebtheit des Weinbaus in der Region. Wohl bekommt’s!

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