Ob mit dem Wohnwagen, Wohnmobil oder im Bulli – bei jeder Art des Campings kann es zu Unfällen oder Sachschäden kommen. „Auch im Camping-Urlaub ist eine private Haftpflichtversicherung unentbehrlich. Sinnvoll können zudem eine Kfz-Kaskoversicherung und eine Wohnmobil- beziehungsweise Campingversicherung sein“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei Campingtrips ins Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig.

Auf Campingplätzen lauern unerwartete Gefahren

Stellt man sein Wohnmobil beispielsweise auf trockenem Rasen ab, kann der heiße Auspuff das Gras entzünden. Auch der Funkenflug eines Grills kann verdorrte Sträucher anfachen oder gar das Nachbarzelt in Brand stecken. „Das Risiko, Dritte fahrlässig zu schädigen, ist auch beim Camping nicht zu unterschätzen, eine private Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie prüft, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist dies der Fall, kommt sie für den Schaden auf“, sagt Boss. Ist ein Anspruch unberechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab und fungiert so als eine Art Rechtsschutzversicherung. Verletzt man sich beispielsweise bei einer Tour mit dem Mountainbike oder beim Wandern und erleidet eine Invalidität, springt die private Unfallversicherung ein. Mehr zum Thema Unfallversicherung finden Sie hier.

Vollkasko kann sinnvoll sein

Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet es sich an, eine Kfz-Kaskoversicherung abzuschließen. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. „Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein“, sagt Boss. Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden. Mehr Infos über Kfz-Versicherungen finden Sie hier.

Nimmt man wertvolle Dinge mit auf den Campingtrip, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Die Angebote sollten genau geprüft und miteinander verglichen werden. Teilweise kann man den Inhalt des Reisefahrzeugs in bestimmten Grenzen über eine bestehende Hausratversicherung absichern. Hierbei sollte beachtet werden, ob und in welchem Umfang der eigene Hausratversicherungstarif bei Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen leistet. Hier lohnt eine Nachfrage beim Versicherer.

Wichtige Versicherungen im Ausland

Geht der Campingtrip ins Ausland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden. Ebenso empfehlenswert ist ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht. Weitere Informationen finden Sie hier im Infoblatt über Reiseversicherungen und hier im Infoblatt über Kfz-Versicherung.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel