Wie die Bild bereits am Dienstagmorgen berichtete, hat das Charter-Unternehmen Hansa Touristik den Betrieb des beliebten Kreuzfahrtschiffes MS Ocean Majesty eingestellt, um ein Flüchtlingsheim daraus zu machen. Die meisten Verträge der insgesamt 220 Besatzungsmitglieder seien bereits gekündigt worden. Auch die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de erreichten entsprechende Informationen auf direktem Weg. In der Nacht zum Mittwoch legte die MS Ocean Majesty sodann im Hafen von Velsen, rund 25 km westlich von Amsterdam, an. Dort sollen zahlreichen Medienberichten zufolge ab Ende August rund 300 Menschen beherbergt werden, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben und auf eine Wohnung warten.
Reiseabsagen durch Hansa Tourisitik – Anspruch auf Schadensersatz
Das abrupte Ende der MS Ocean Majesty ist für die Beschäftigten der Reederei ein herber Schlag. Zudem wurde auch an einer derartige „Flüchtlingspolitik“, die nicht nur bei der niederländischen Regierung zu beobachten ist, teils harsche Kritik laut. Was aber ist mit den vielen Kreuzfahrern, die sich auf ihre Reise mit der MS Ocean Majesty gefreut hatten?
Vor dem Hintergrund der erneut aufblühenden Kreuzfahrtbranche nach Ende der Coronazeit kamen bei so Manchem doch einige Zweifel auf, ob die Absage tatsächlich dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl geschuldet war. „Selbst falls tatsächlich nicht genügend Passagiere die Reisen gebucht hätten, bestehen nach unserer Rechtsauffassung Schadensersatzansprüche der Betroffenen. Darüber hinaus erscheinen die Absageschreiben von Hansa Touristik nun doch in einem vollkommen anderen Licht“, meint Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Wenn Reiseabsagen aus Gründen erfolgen, die im unternehmerischen Risiko des Veranstalters liegen, besteht neben der Rückzahlung des vollen Reisepreises ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. „Sollten die Reisen also deshalb abgesagt worden sein, weil sich mit der neuen Verwendung der MS Ocean Majesty als Asylbewerberheim statt als Kreuzfahrschiff mehr Geld verdienen lässt, müssen wir über unternehmerische Gründe wohl nicht weiter diskutieren“, ergänzt Rechtsanwalt Mirko Göpfert.
Der Einzelfall ist maßgeblich – Schadensersatzansprüche 2 Jahre durchsetzbar
Kreuzfahrer, die von Reiseabsagen der Hansa Touristik GmbH betroffen sind, sollten daher unbedingt Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Gerichte sprachen Reisenden, je nach Zeitpunkt und Grund der Absage, 50 bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz zu. Das Besondere und vielen Kreuzfahrern nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Wird also eine Kreuzfahrt mit einem Reisepreis von 3.000,00 € abgesagt, stehen Schadensersatzsummen von 1.500 € bis 3.000 € im Raum.
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Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.
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