Mit der neuen Ehrenamtskarte Baden-Württemberg bedankt sich die Landesregierung bei freiwillig Engagierten im Land: Ab heute wird sie in ausgewählten Modellkommunen eingeführt und ist bis zum 30. Juni 2024 gültig. Mit der kostenfreien Karte erhalten Besucherinnen und Besucher ermäßigten Eintritt in verschiedene Kultur-, Bildungs- und Sporteinrichtungen – darunter auch zwölf Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.

Ein Zeichen der Wertschätzung

In den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg gelten verschiedene Vergünstigungen, von denen Besucherinnen und Besucher profitieren können. Nun können sich ehrenamtlich engagierte Gäste auf weitere Vorteile freuen. Seit heute kann die landesweit gültige Ehrenamtskarte von ehrenamtlich Tätigen aus den vier Modellregionen Stadtkreis Freiburg, Stadtkreis Ulm, Landkreis Calw und Landkreis Ostalbkreis beantragt werden. Die Karte der Landesregierung für freiwillig Engagierte soll Bürgerinnen und Bürgern als Geste der Wertschätzung erlebnisreiche Stunden in ihrer Freizeit ermöglichen – etwa durch ermäßigten Eintritt in verschiedene Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen. Die Karte ist bis zum 30. Juni 2024 auch in zwölf Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten gültig. Patricia Alberth, Geschäftsführerin der Staatlichen Schlösser und Gärten erklärt: „Wir beteiligen uns gerne an der Ehrenamtskarte und möchten freiwillig Engagierten mit dem ermäßigten Besuch in unseren Monumenten etwas zurückgeben.“ Mit dabei sind das Kloster und Schloss Salem, das Barockschloss Mannheim, das Neue Schloss Meersburg, der Schlossgarten Weikersheim, die Festungsruine Hohentwiel, die Klöster Alpirsbach, Bebenhausen, Schussenried, Wiblingen, die Grabkapelle auf dem Württemberg, die Heuneburg sowie das Klostermuseum Ochsenhausen.

Informationen zur Beantragung

Die Bedingungen für den Erhalt und die Verwaltung der Karten wurden unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände und diverser Kommunen erarbeitet. Einen Antrag auf eine Ehrenamtskarte können Personen stellen, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens 200 Stunden in den teilnehmenden Regionen bürgerschaftlich engagiert waren. Wie eine Ehrenamtskarte beantragt werden kann, finden Interessierte unter dem Internetauftritt der jeweiligen Modellkommune.

Service und Information

Die teilnehmenden Einrichtungen und jeweilige Vergünstigungen werden auf der Website www.ehrenamtskarte-bw.de veröffentlicht und fortlaufend ergänzt.

Kontakt

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossraum 22a

76646 Bruchsal

Telefon +49(0)72 51.74-27 70

www.schloesser-und-gaerten.de

Über Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

KOMMEN. STAUNEN. GENIESSEN. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg öffnen, bewahren, entwickeln und vermarkten 63 historische Monumente im deutschen Südwesten. 2019 besuchten rund 4 Mio. Menschen diese Originalschauplätze mit Kulturschätzen von höchstem Rang: darunter Schloss Heidelberg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, das Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, UNESCO-Welterbe Kloster Maulbronn, Kloster und Schloss Salem sowie die Festungsruine Hohentwiel.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossraum 22 a
76646 Bruchsal
Telefon: +49 (7251) 74-2770
Telefax: null
http://www.schloss-bruchsal.de/

Ansprechpartner:
Catherine Raquet
Presseservice
Telefon: +49 (711) 66601-38
E-Mail: presseservice@schloesser-und-gaerten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel