Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, sofern er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine Lärmpegelmessung habe keine unzulässigen Werte ergeben. Zu bedenken sei auch, dass ein Hundespielplatz dem Tierschutz diene (Az.: VG 24 K 148.19).
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