Im Januar 2023 hat der VCD Südbaden einen Eilantrag zur Klage gegen die Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke eingereicht. Mit dem Eilantrag will der VCD verhindern, dass vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Klage im Hauptsacheverfahren gerichtlich entschieden wird.
Mit einem Beschluss vom 31. Juli hat der VGH diesem Eilantrag stattgegeben. Nach Auffassung des VGH spricht alles dafür, dass die Klage Erfolg haben wird. Daher dürfen die Bauarbeiten zur Errichtung der Brücke bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
Das RP war bei seiner Planung davon ausgegangen, dass die Brücke bereits durch die Planfeststellung von 1991 genehmigt worden sei, und dass deshalb nur noch die Umweltauswirkungen der Bauphase zu prüfen seien. Dem hat der VCD Südbaden in seiner Klage entgegengehalten, die Brücke müsse insgesamt nach heutigem Stand auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden. Dabei seien auch die Auswirkungen von Bau und Betrieb auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes zu berücksichtigen. Der VGH hat diese Argumente aufgegriffen und entschieden, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für die zweite Brücke erforderlich ist. Dabei seien auch die Auswirkungen auf den Klimaschutz in die Abwägung einzubeziehen.
Paul Daum, Vorsitzender des VCD Südbaden, äußerte sich dazu: "Dies ist ein wichtiger Etappensieg für den Umweltschutz und ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit. Der VGH bestätigt damit, dass Straßenbauvorhaben aus dem letzten Jahrtausend nicht unhinterfragt in die Tat umgesetzt werden dürfen.“
Der VCD ruft die Straßenbauverwaltung dazu auf, anlässlich des Gerichtsbeschlusses zu überdenken, ob der enorme ökologische und finanzielle Aufwand für die Errichtung der zweiten Brücke noch zeitgemäß ist. Sollte das RP jedoch an dem Bauvorhaben festhalten, so wäre zunächst eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mitsamt sachgemäßer Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Der VCD wird weiter mit den Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und ökologischen Aspekte in zukünftigen Planungen berücksichtigt werden.
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