Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.
Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) lehnt die Ergebnisse der Pflegekommission als einseitig ab. Die Vereinbarung belaste Pflegebedürftige finanziell und gefährde deren Versorgung. 

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Deutschland braucht eine gute Altenpflege und die gibt es nicht ohne gut bezahlte Pflegekräfte. Das wissen wir alle in der Pflege. Was Politik und Gewerkschaften aber nicht erkennen oder bewusst ignorieren: Es gibt keine gute Altenpflege, wenn sie für die Pflegebedürftigen unbezahlbar ist oder Pflegeeinrichtungen unter einer Insolvenz- und Schließungswelle begraben werden. Die Belange der Pflegebedürftigen dürfen wir als Mitglieder der Pflegekommission nicht ignorieren, nur weil sie nicht mit am Tisch sitzen.

Nun müssen Pflegebedürftige gleich auf doppelte Weise die Zeche zahlen: Die Pflegeplatzsuche wird noch beschwerlicher, denn viele Einrichtungen kollabieren unter der Last, gestiegene Löhne vorzufinanzieren. Gleichzeitig wird sich die Kostenspirale für die Pflegebedürftigen, die einen Platz ergattern können, noch schneller drehen. So fahren wir die Altenpflege an die Wand. Wir müssen uns zusammensetzen, um die Finanzierung der Altenpflege auf ein solides Fundament zu stellen und die Versorgung der Pflegebedürftigen widerstandsfähig abzusichern – deshalb fordern wir einen Pflegegipfel.“

Hintergrund

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziale berufene Pflegekommission gestaltet Lohnuntergrenzen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Sie ist mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt. In den letzten Jahren einigten sich die Vertreter immer wieder auf kräftige Lohnsteigerungen. Ein wiederholt auftretendes Folgeproblem ist dabei, dass die Löhne mehrmals im Jahr zu festgelegten Zeitpunkten steigen, die Refinanzierung der Löhne jedoch nur einmal im Jahr angepasst werden kann. Diese Finanzierungslücke treibt viele Einrichtungen in die Zahlungsunfähigkeit. Häufig werden die Lohnsteigerungen auch nicht vollständig refinanziert, sodass die Heimleitungen vor der Wahl stehen, ihre Einrichtung zu schließen oder die Preise für Pflegebedürftige anzupassen.

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Reinhardtstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 6780637-0
Telefax: +49 (30) 6780637-22
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

Ansprechpartner:
Andrea Renatus
Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: +49 (30) 6780637-10
Fax: +49 (30) 6780637-22
E-Mail: renatus@arbeitgeberverband-pflege.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel