Hybridkraftwerke seien keine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zum Vorhalten gesicherter Leistung: „Prognosen des BEE zeigen, dass diese Kapazitäten nur eine überschaubare Anzahl an Betriebsstunden benötigen. Sie stehen dem Markt damit nur bedingt zur Verfügung“, so Peter. Durch die derzeitige Ausgestaltung des § 28f EEG würden dem Markt außerdem wichtige Flexibilitätsoptionen entzogen werden. „Durch die Vorgabe, dass Elektrolyseure keinen Strom vom Markt beziehen dürfen, drohen sie ihre stabilisierende Wirkung bei hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energien zu verlieren. Daneben sollen steuerbare Erzeuger in ihrer Funktion der Stromerzeugung begrenzt werden, wenn sie nur Wasserstoff aus dem Elektrolyseur beziehungsweise dem Vor-Ort-Speicher nutzen. Ist dieser nicht vorhanden, kann die Leistung der Wasserstoff-Gasturbine nicht abgerufen werden.“
Die Masseträger Wind und Sonne brauchen ein flexibles, grünes und dezentrales Back-up an ihrer Seite. Dazu eignen sich die über 9.000 Bioenergieanlagen, 7.500 Wasserkraft-, Geothermie- und die grünen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sowie Speicher und Sektorenkopplungstechnologien, wie die BEE-Strommarktstudie zeigt. Von aktuell 9 Gigawatt (GW) kann die Bioenergie gemäß der Studie auf bis zu 27 GW im Jahr 2045 ausgebaut werden und damit den gewünschten Bedarf an steuerbaren Wasserstoff-Gaskraftwerken fast vollständig decken.
„Die Nutzung der bestehenden heimischen Potenziale macht Deutschland nicht nur unabhängiger, sondern spart auch die Kosten für neue Gaskraftwerke und die Anbindung an ein Wasserstoffgasnetz. Tausende von kleinen Kraftwerken können zudem deutlich netzdienlicher eingesetzt werden als wenige große Kraftwerke und bieten eine stärkere Resilienz im System als wenige Kraftwerke im Gigawatt-Bereich, wie das Beispiel Frankreich mahnend zeigt“, so Peter abschließend.
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