Der schnellere Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Und auch wenn der Bund viele Hürden aus dem Weg räumt: Aufseiten der Länder und Kommunen gibt es noch zu viele kleine und große Hürden. „Es gilt noch immer: Will eine Kommune oder eine Umweltbehörde den Ausbau verzögern, haben sie viele Stellschrauben in der Hand“, sagt Markus W. Voigt, CEO der aream Group. „Hier stinkt der Fisch oft genug vom Schwanz.“

Der politische Wille für den Ausbau der Erneuerbaren ist vor allem aufseiten des Bundes gegeben. „Hier räumt die Bundesregierung tatsächlich Hürden weg – oder setzt sie zumindest niedriger“, sagt Voigt. „Nach dem entsprechenden Vorlauf wird das in den kommenden Jahren zu deutlich steigenden Zahlen von Genehmigungen für Wind- oder Solarkraft führen.“ Doch Länder und Kommunen verfolgen oft ganz eigene Ziele – oder blockieren wie etwa Bayern aus grundsätzlichen Erwägungen.

Ein gutes Beispiel für die Macht der unteren Ebenen ist der Umgang mit den Vorranggebieten. „Innerhalb eines 200-Meter-Korridors an Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken sollen etwa Solarparks errichtet werden, ohne ein aufwendiges Genehmigungsverfahren zu durchlaufen“, sagt Voigt. Doch die Länder sehen das ganz unterschiedlich: „Manche Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern erachten hier zum Beispiel die eigenen Regelungen in Bezug auf Bodenpunkte als vorrangig, wodurch Projekte verhindert oder verzögert werden“, so Voigt. „Andere wie etwa Schleswig-Holstein sehen das anders und blockieren Projekte in diesem Bereich auch bei hohen Bodenpunkten nicht.“

Dazu kommt, dass die geltenden Raumordnungen oftmals veraltet sind. „Der Landesentwicklungsplan in Mecklenburg-Vorpommern stammt aus dem Jahr 2016, der in Schleswig-Holstein von 2011“, sagt Voigt. Die darin enthaltenen Daten spiegeln nicht mehr den aktuellen Stand wider und behindern so Genehmigung und Ausbau beispielsweise von regulären Photovoltaik-Projekten, die ja eigentlich beschleunigt ablaufen sollten.

Weitere Hürden sind die Entscheidungen der Behörden wie zum Beispiel die Raumordnungsbehörden, die auf unterer Ebene sehr viel Entscheidungsfreiheit haben. „Ganz ungeachtet der Frage, ob es eine einheitliche Auslegung der Regelungen geben könnte“, so Voigt. „Immer noch muss für jede Behörde und jedes Bundesland ein eigener Fahrplan für die Genehmigungsverfahren vorgelegt werden.“ Jede Raumordnungsbehörde darf selbst definieren, wie sie diesbezüglich vorgeht.

Selbst kleinteiligere Schwierigkeiten treten immer wieder auf. So müssen etwa für den Transport einer Windkraftanlage über deutsche Straßen bis zu 150 einzelne Genehmigungen eingeholt werden. „Oft genug dauert es sehr lang, bis die Transporte endlich genehmigt werden“, sagt Voigt. „Die knappen Kapazitäten der Planungsbüros gehen oftmals für das Einholen von Genehmigungen verloren.“

Dies gilt im Übrigen auch für das in der PV-Strategie des Wirtschaftsministeriums angekündigte vereinfachte Verfahren für die Bauleitplanung. „Hier sollte zugunsten der Ausweisung von PV-Flächen gearbeitet werden, was Druck aus der Flächenkonkurrenz entlang der Autobahnen und Gleise nehmen würde“, sagt Voigt. „Die vorhandenen Kapazitäten der Projektentwicklung im Wettbewerb um Flächen zu vergeuden, kann nicht im Sinne der Regierung sein.“

Über die AREAM GmbH

Die aream Group, 2005 gegründet, ist ein Investment- und Asset-Manager für institutionelle Investoren und Industriekunden mit Fokus auf nachhaltige Infrastruktur im Sektor Erneuerbare Energien. Mit den drei Bereichen Fund- und Asset-Management, Projektentwicklung und Operation Management deckt aream die gesamte Wertschöpfungskette für Erneuerbare-Energien-Investments ab. Mit mehr als 2,4 Milliarden Euro Transaktionsvolumen gehört aream zu den führenden Asset-Managern in diesem Markt, mit dem eigenen Anlagenbestand wird grüner Strom für rund 40 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Seit 2008 produziert aream mehr als eine Milliarde kWh grünen Strom. Im Rahmen der Wachstumsstrategie sollen in den nächsten Jahren 2,5 GW an Solar- und Windparks realisiert oder erworben werden. Allein durch die eigene Projektentwicklung verfügt aream derzeit über eine Pipeline von über 1.000 MWp mit einem Potenzial von weiteren 1.400 MWp. Weitere Informationen: www.aream.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AREAM GmbH
Kaistraße 2
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302060-42
Telefax: +49 (211) 302060-49
http://www.aream-group.com

Ansprechpartner:
Isabel Melahn
news & numbers GmbH
E-Mail: isabel.melahn@news-and-numbers.de
Bodo Scheffels
news & numbers GmbH
Telefon: +49 (40) 8060194-34
E-Mail: bodo.scheffels@news-and-numbers.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel