Am 07.07.2023 entscheidet der Bundesrat über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Im Schulterschluss mit weiteren Verbänden fordert der bvse die Entscheidungsträger auf, unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit diese unverzüglich eingepflegt werden können und dem pünktlichen Start der EBV zum 01.08.2023 nichts mehr entgegen steht.

In einem gemeinsamen Schreiben hat sich der bvse am 30.06.2023 mit dem Deutschen Abbruchverband (DA), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) an die Bundes- und Landesumwelt-, -wirtschafts- und –bauminister:innen gewandt.

Wichtige Aspekte und Forderungen der Verbände zu einer Novelle der Ersatzbaustoffverordnung wurden bereits nach ersten Beratungen in den Empfehlungen der vier Bundesratsausschüsse aufgenommen. Jedoch hatte der federführende Umweltausschuss  bereits angekündigt, dass die Änderungen und Ergänzungen nicht mehr rechtzeitig eingepflegt und damit das ganze Verfahren zur Änderung der EBV über den 01.08.2023 hinaus verzögert werden könnte.

Die Verbände betonen deshalb noch einmal die Bedeutung ihrer wichtigsten Forderungen, um die Ersatzbaustoffverordnung umsetzbar und vor allem praktikabel zu machen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden können.

Dazu gehören:

  • Abfallende für alle Ersatzbaustoffe
    Kein Bauherr möchte „Abfälle“ auf seiner Baustelle einbauen! Ohne die Festlegung zum Abfallende für alle Ersatzbaustoffe wird die Akzeptanz und die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen nicht gesteigert werden können. Eine Einschränkung auf bestimmte Ersatzbaustoffe und bestimmte Materialklassen ist dabei nicht verhältnismäßig oder begründbar.
  • Schüttelverfahren als einziges, einheitliches Analyseverfahren
    Die Einigung auf das Schüttelverfahren als einziges einheitliches Analyseverfahren ist unbedingt erforderlich und unabdingbar. Auf Grund der bei Säulen und Schüttelverfahren bewertungsrelevant unterschiedlichen Prüfergebnisse sind Unsicherheiten, Konflikte und nicht kalkulierbare Risiken bei allen Beteiligten vorprogrammiert. Insbesondere der ausführliche Säulenversuch bedingt unnötige zusätzliche finanzielle Belastungen für Bauherren. Sollte dieses Verfahren  keine Zustimmung erhalten, plädieren die Verbände alternativ für eine optionale Zulassung von allen drei Analyseverfahren (ausführlicher Säulenversuch, Säulenkurztest, Schüttelversuch) im Rahmen des Eignungsnachweises, der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung.
  • Einbau von Ersatzbaustoffen auf kiesigen Böden zulassen
    Ein Ausschluss würde den Einbau von Ersatzbaustoffen in vielen Regionen Deutschlands erschweren bzw. verhindern und damit die Ziele der EBV konterkarieren.
  • Übergangsregelungen für bereits güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen

„Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, diesen wichtigen Änderungen und Ergänzungen in der Sitzung am kommenden Freitag zuzustimmen, damit wir gemeinsam die gesetzten Ziele – mehr Recycling, weniger Verfüllung und Deponierung erreichen können und die Ersatzbaustoffverordnung pünktlich und erfolgreich starten kann“, betont bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer.

Gleichzeitig formulieren die Verbände in ihrem Schreiben an die Minister:innen die eindringliche Bitte, an die Bundesregierung zu appellieren, es im Sinne des von den Koalitionären verstärkt propagierten „Deutschland-Tempos“ zu ermöglichen, dass diese Empfehlungen in die Ersatzbaustoffverordnung kurzfristig eingefügt und deren Inkrafttreten mit der Änderung der Ersatzbaustoffverordnung zum 01.08.2023 sichergestellt wird.

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