Dank Digitalisierung ist es Anwälten laut Auskunft der ARAG Experten seit 2022 vorgeschrieben, Anhänge digital über das elektronische Anwaltspostfach (beA) an Gerichte zu senden. In einem konkreten Fall legte ein Anwalt im Namen seines Mandanten auf diesem Weg Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg ein. Die Betreffzeile lautete „Berufungsbegründung“. Damit kam die virtuelle Poststelle des Gerichts offenbar nicht zurecht. Das Problem: Der Justizrechner mochte keine Umlaute und war daher über das „ü“ gestolpert. Es kam zu einem Übermittlungsfehler. Die Folge: Das Dokument kam nicht an und die Berufung wurde abgelehnt, weil die Frist nicht eingehalten worden sei. Der Anwalt wollte dieses vermeintliche Fristversäumnis nicht auf sich sitzen lassen und schickte alle Dokumente inklusive Screenshot der ersten Übermittlung auf allen Kanälen erneut, schließlich sogar per Fax – allein um zu beweisen, dass er die Berufung ordnungsgemäß abgesandt hatte. Doch das Gericht blieb stur. Erst der Bundesgerichtshof brachte den hart erkämpften Erfolg und stellte fest, dass elektronische Dokumente auch Umlaute enthalten dürfen, ohne dass dies zu einem Fristversäumnis führt, wenn der Rechner den Umlaut nicht erkennt (BGH, Az.: VI ZB 25/20).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel