m Büro des Regionspräsidenten kehrt keine Ruhe ein: Post wird gesichtet, Termine werden koordiniert, Telefonate geführt, Absprachen getroffen und die nächsten Wochen geplant. Schließlich muss die Zeit, in der der Verwaltungschef nicht da ist, gut vorbereitet sein. Dabei geht es nicht um einen zweiwöchigen Sommerurlaub, sondern um zwei Monate Elternzeit, die Regionspräsident Steffen Krach vom 21. Juli bis zum 20. September 2023 in Anspruch nimmt, um in Vollzeit für seine Familie da zu sein. 

„Ich freue mich sehr auf die Zeit mit meiner Familie“, sagt der Vater von drei Söhnen im Alter von anderthalb, fünf und neun Jahren. „Mir ist es wichtig zu zeigen, dass Elternzeit auch für Väter und in jeder beruflichen Position möglich sein sollte – eine Erkenntnis, die ich mir für mich selbst schon früher gewünscht hätte. Umso mehr werde ich die Zeit genießen, in der ich der Hauptansprechpartner für meine Kinder bin und den kompletten Alltag mitgestalte.“ Dass das für viele Väter noch keine Selbstverständlichkeit ist, bedauert Krach: „Ich bin mir bewusst, dass man sich eine solche familiäre Auszeit auch finanziell leisten können muss. Dafür braucht es ein noch deutlicheres Bekenntnis der Politik für die Bedürfnisse von Familien und mehr Unterstützung seitens der Arbeitgeber*innen.“

Die Elternzeit für seinen jüngsten Sohn musste bis jetzt warten, weil Krach kurz nach der Geburt gerade das Amt als Regionspräsident angetreten hatte und nicht direkt wieder aussteigen konnte. Für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist entscheidend, wie Familien den Alltag mit Kindern abseits solcher besonderen Auszeiten organisieren: „Ich wünsche mir, dass berufstätige Eltern weniger im Spagat stehen zwischen Kindern und Erwerbstätigkeit und dass Frauen nicht vom Mental Load erdrückt werden. Arbeitgeber*innen sollten zu echten Maßnahmen für Vereinbarkeit bereit seien. Das gilt auch für das Berufsfeld Politik.“

Krippeneingewöhnung statt Regionsverwaltung 

Bis Ende September wird Steffen Krach keine offiziellen Termine als Regionspräsident wahrnehmen. Stattdessen steht zum Beispiel die Eingewöhnung des Kleinsten in der Krippe an. Während der zweimonatigen Familien-Auszeit wird Krach als Verwaltungschef und Repräsentant der Region vom Ersten Regionsrat und Umweltdezernenten Jens Palandt vertreten. „Jens Palandt wird mich bestens vertreten, da bin ich mir ganz sicher“, so Krach. „Die Sommermonate fallen im Terminkalender erfahrungsgemäß etwas ruhiger aus, so dass die doppelte Arbeitsbelastung für meinen Stellvertreter hoffentlich nicht allzu groß wird. Ich danke Jens Palandt sehr dafür, dass er mir diese Elternzeit ermöglicht.“

Palandt, selbst Vater von drei Kindern, weiß um die Herausforderungen, die der Spagat zwischen Erwerbs- und Familienarbeit für Mütter wie für Väter bedeutet. „Die Region Hannover ist in dieser Hinsicht eine vorbildliche Arbeitgeberin und bietet zahlreiche Möglichkeiten, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Dazu zählt neben flexiblen Arbeitszeitmodellen natürlich immer auch die Bereitschaft der Kolleg*innen, sich gegenseitig zu vertreten“, so Palandt. Dem Doppeljob als Umweltdezernent und Regionspräsident sieht er gelassen entgegen: „Mein Schreibtisch und mein Terminkalender werden in den nächsten Wochen etwas voller sein, aber das bekommen wir ganz sicher sehr gut hin.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Frauke Bittner
Pressesprecherin
Telefon: +49 (511) 616229-58
E-Mail: frauke.bittner@region-hannover.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel